Dieselskandal: EuGH erklärt Abschalteinrichtungen für unzulässig – Urteil betrifft alle Automarken

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Am 17. Dezember 2020 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) Abschalteinrichtungen zur Manipulation von Abgaswerten bei Zulassungstests für illegal erklärt. Fahrzeughersteller dürfen keine Software in Motoren verwenden, die systematisch die Leistung des Systems zur Kontrolle der Emissionen bei Zulassungstests verbessert, erklärten die Luxemburger Richter. Außerdem können sich die Unternehmen jetzt nicht mehr mit Argumenten wie Verhinderung von Verschleiß oder das Verrußen des Motors herausreden. 

Hintergrund für EuGH: Verfahren gegen VW in Frankreich wegen Abschalteinrichtungen

Das aktuelle EuGH-Urteil basiert auf einem Verfahren, das in Frankreich gegen VW wegen arglistiger Täuschung geführt wird. Im September 2015 hatte der Wolfsburger Autobauer mehr oder weniger zugegeben, Emissionswerte auf dem Prüfstand mithilfe von Abschalteinrichtungen geschönt zu haben. Dies hatte den Dieselskandal vor nunmehr fünf Jahren in die Öffentlichkeit gebracht. VW hatte in den betreffenden Motoren eine Software verbaut, die erkennt, ob sich das Fahrzeug gerade auf dem Prüfstand befindet. Auf diese Weise können Schadstoffemissionen für diesen Zweck gedrosselt werden, im realen Straßenverkehr stößt der Pkw aber viel mehr Abgase aus. 

EuGH Klärung: Abschalteinrichtungen illegal oder nicht?

Der EuGH musste nun also entscheiden, ob es sich bei der Software um eine Abschalteinrichtung handelt oder nicht. Nach der EU-Verordnung (EG) 715/2007 Art. 5 Abs. 1 sind diese grundsätzlich verboten. Art. 5 Abs. 2 dieser Verordnung sagt jedoch, dass eine solche Vorrichtung zulässig ist, wenn sie »notwendig ist, um den Motor vor Beschädigung« zu schützen. So mussten die Luxemburger Richter zudem klären, ob die Software unter ebendiese Ausnahme fällt. 

EuGH folgt Schlussplädoyer von Generalanwältin Sharpston

Bereits im April 2020 hatte die damalige EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston in ihrer Anklageschrift erklärt, dass solche Techniken bei der Abgasreinigung unzulässig seien. In der Vergangenheit war der EuGH den Einschätzungen der Generalanwälte fast immer gefolgt, so nun auch in diesem Fall. 

Verbraucherschützer: EuGH-Urteil ist Meilenstein

Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing »Wir haben lange auf dieses Urteil, das man durchaus als Meilenstein bezeichnen kann, gewartet. Die Autoindustrie kann sich nicht mehr hinter fadenscheinigen Argumenten verstecken und die EU-Verordnung so auslegen, wie es ihnen gerade passt.« 

Vorgehen gegen Hersteller nach wie vor möglich

Der Verbraucher-Anwalt beobachtet seit einiger Zeit eine gewisse Resignation unter den Dieselfahrern, vor allem in Hinblick darauf, dass Unternehmen den Dieselskandal einfach aussitzen und auch der BGH jüngst eher gegen Verbraucher entschied. »Das EuGH-Urteil zeigt, dass sich Beharrlichkeit letztendlich auszahlt und man ein wenig Vertrauen in die Rechtspflege haben sollte. Wir haben immer gesagt: Verbraucher dürfen sich nicht abschrecken lassen von diesen Dingen, ein Vorgehen gegen die Hersteller ist nach wie vor möglich, man braucht nur etwas Geduld.« 

Alle Fahrzeughersteller betroffen

Laut Dreschhoff dürfte die Luft jetzt auch für Hersteller dünner werden, die bisher überwiegend ungeschoren durch den Dieselskandal gekommen sind. »Fast alle Autohersteller haben eingeräumt, dass sie ein sogenanntes ›Thermofenster‹ im Motor verwenden – weil sie es ja für legal hielten. Deshalb wird es für Mercedes-Benz oder BMW auch sehr viel schwerer, sich in dieser Angelegenheit herauszureden. Es gibt so gut wie kein Fahrzeug, das ohne Erkennung des Prüfzyklus auf dem Prüfstand sauber ist. Wir raten also weiterhin allen Dieselfahrern – egal welche Marke sie fahren –, im Dieselskandal aktiv zu werden. Die Chancen, Schadensersatzansprüche gegen die Hersteller geltend machen zu können, sind extrem größer geworden.« 

Handeln Sie jetzt!

Wenn Sie nicht wissen, ob Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist, helfen wir Ihnen gern weiter. Auf www.diesel-gate.com können sie einfach und bequem von zu Hause aus in nur wenigen Minuten prüfen, ob Sie Schadensersatzansprüche geltend machen können. Lieber telefonisch? Sie können uns auch gern unter 030/ 22 01 23 80 erreichen, montags bis freitags 9 bis 18 Uhr. Wir setzen uns dafür ein, dass Verbraucherrechte eingehalten werden. Wir machen uns für Sie stark! 



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