Absicherung (auch) für den Notfall – Die Bankvollmacht

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Das Leben ist unplanbar. Täglich begegnen uns neue Herausforderungen oder Schicksalsschläge. Umso wichtiger ist es, beim Eintreten eines Notfalls abgesichert zu sein. Mit einer Bankvollmacht geben Sie einer vertrauten Person in der nötigen Situation den Zugriff auf Ihr Konto. Welche Bankvollmachten es gibt, die Vor- und Nachteile und worauf Sie besonders achten sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Arten der Bankvollmachten

Es gibt drei verschiedene Arten von Bankvollmachten: Die prämortale, die postmortale und die transmortale Vollmacht. Grundlage für die Unterscheidung ist der Zeitpunkt des Todes des Kontoinhabers. Eine prämortale Vollmacht ist bis zum Todeszeitpunkt des Vollmachtgebenden gültig. Häufig nutzen Pflegefälle diese Möglichkeit, da sie eine entsprechende Unterstützung benötigen. Bei der Verwendung einer solchen Vollmacht müssen die Banken stets prüfen, ob der Vollmachtgeber noch am Leben ist. Die postmortale Bankvollmacht greift mit dem Tod des Kontoinhabers. Sie erleichtert unter anderem die Aufteilung seines Vermögens im Zusammenhang mit dem Erbe. Nur die transmortale Bankvollmacht ist zeitlich unbegrenzt. Stirbt also der Kontoinhaber, kann die vertraute Person über seinen Tod hinaus auf sein Konto zugreifen. Das Erbrecht ist hierbei irrelevant. In der Praxis handelt es sich dabei meistens um den Ehepartner.

Vor- und Nachteile einer Bankvollmacht

Ihre vertraute Person kann mit der Vollmacht viele Bankgeschäfte für Sie erledigen. So ist es ihr erlaubt, Geld abzuheben, Überweisungen zu tätigen, Konten für Anlagen zu eröffnen und über Kredite zu verfügen. Allerdings bleiben alle wichtigen Entscheidungen bei Ihnen, da die Bankvollmacht nicht über den Kontobereich hinausgeht. Es dürfen also keine Kündigungen oder Änderungen Ihres Kontos vorgenommen werden. 

Ein Nachteil der Bankvollmacht ist die Möglichkeit des Missbrauchs. Selbst wenn Sie intern dem Bevollmächtigten nur bestimmte Verfügungen erlaubt haben. Extern ist er zu allen Geschäften betreffend das Konto und ggf. Depot berechtigt. Der Bevollmächtigte kann daher Ihr Konto auch überziehen.

Worauf bei einer Bankvollmacht zu achten ist

Eine Bankvollmacht kann nach §167 BGB formlos erteilt werden. Die meisten Banken werden Ihnen allerdings ein vorgefertigtes Formular anbieten, um Unstimmigkeiten im Vorhinein zu umgehen. Sie allein entscheiden über die Inhalte und Regelungen der Bankvollmacht. Sie können die Berechtigungen individuell bestimmen. Es ist wichtig zu wissen, dass Sie die Vollmacht zu jeder Zeit grundlos widerrufen können. Überlegen Sie sich, aus welchem Grund Sie eine Bankvollmacht erteilen wollen. Wählen Sie dementsprechend die passende Vollmacht und eine würdige Vertrauensperson. Im Zweifel lassen Sie sich beraten. Wir unterstützen Sie gerne!


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