Abwehr von Filesharing-Abmahnungen, Frommer Legal u.a.

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Die Rechtsanwaltskanzlei Frommer Legal (früher Waldorf Frommer) und andere Rechtsanwaltskanzleien mit ähnlicher Spezialisierung mahnen bereits seit Jahren massenhaft insb. Privatpersonen wegen illegalen Filesharings ab. Abgemahnt werden die Inhaber des Telefonanschlusses / Internetanschlusses, über den die "Tat" angebliche begangen worden sein soll, oft aber von Mitbeowhnere, den Kindern, oder anderen Personen, die Zugang zum WiFi/Internetanschluss haben oder sich verschafft haben..

Gefordert werden neben der Beseitigung und Unterlassung der angeblichen Rechtsverletzung, also v.a. der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung, Ersatz der entstandenen Anwaltskosten (Aufwendungsersatz) und ein unseres Erachtens oft überhöhter Schadensersatz.

Die Rechtsanwälte gehen dabei v.a. für verschiedene Filmstudios, Musik-Labels und Anbieter von Computer Games vor, z.B. (alphabetisch, Beispiel aus den den letzten Jahren)

  • Dallas Buyers Club, LLC
  • DigiRights Administration GmbH
  • Constantin Film Verleih GmbH 
  • Corbis GmbH
  • Eagle Rock Entertainment Ltd.
  • edel records
  • Koch Media GmbH
  • Malibu Media LLC 
  • Puaka Video Produktion GmbH
  • Sony Music Entertainment Germany GmbH
  • Senator Home 
  • Sony Music Entertainment Germany GmbH
  • Sony Music,
  • Splendid Film GmbH
  • Studiocanal GmbH
  • Tele München Fernseh GmbH & Co
  • Telepool GmbH 
  • Tiberius Film GmbH 
  • TOBIS Film & Co. KG 
  • Topware Entertainment GmbH
  • Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH
  • Universum Film GmbH
  • Universal Music GmbH
  • Warner Bros. Entertainment GmbH
  • WVG Medien GmbH


Ähnliche Abmahnungen sprechen regelmäßig andere bekannte Abmahnkanzleien aus

Nach unserer langjährigen Erfahrung mit Abmahnungen von Frommer legal u.a. lohnt es sich, diese Abmahnungen genau zu prüfen bzw. einem Experten prüfen zu lassen, und keine vorschnellen Zugeständnisse zu machen! Für die meisten von uns vertreten Mandantinnen und Mandaten konnten wir die geltend gemachten Ersatzansprüche vollständig abwehren, und zwar außergerichtlich, ohne gerichtliche Verfahren. 

Hier ist es wichtig, auf eine genaue Formulierung der strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung (wenn eine solche zur Streitvermeidung überhaupt abgegeben werden soll!) zu achten, sodass diese einerseits die sog. Wiederholungsgefahr rechtssicher ausräumt und den Rechteinhaber klaglos stellt. Andererseits sollte die Unterlassungsverpflichtungserklärung möglichst eng gefasst werden, um Folgerisiken (Vertragsstrafe!) zu reduzieren.

Sofern Frommer legal und andere Rechtsanwälte in Einzelfällen doch eine Klage gegen eine unsere Mandantinnen oder Mandaten eingereicht haben, konnten wir diese Verfahren überwiegend voll gewinnen oder noch im Verfahren einen vorteilhaften Vergleich für unsere Mandanten abschließen.

Oft gelingt es den Rechtsanwälten nicht, die Anspruchsberechtigung / Rechteinhaberschaft ihrer Mandaten lückenlos über die gesamte Rechtekette nachzuweisen. Abmahnungen von Rechtsanwälten Gutsch & Schlegel (Hamburg) haben sich dabei sogar schon als rechtsmissbräuchlich und damit als "nicht berechtigt" i.S.v. § 97a Abs. 2 Nr. 1 bis Nr. 4 UrhG erwiesen (BGH, Urt. v. 28.05.2020, Az. I ZR 129/19). Entsprechend wurden Klagen auf Ersatz der Kosten für die Abmahnung bereits vollumfänglich abgewiesen, vgl. hier: https://verweyen.legal/alle/film-and-music/urheberrechtliche-abmahnungen-von-gutsch-schlegel-rechtsanwaelten-rechtsmissbraeuchlich-kein-kostenersatzanspruch-bgh-urteil-vom-28-mai-2020-az-i-zr-129-19/

Auch in Bezug auf die geltend gemachte Erstattung der Rechtsanwaltskosten und Schadensersatzforderungen lohnt ein genauer Blick. Insbesondere ist die außergerichtliche Inanspruchnahme mehrerer Schädiger nach jüngerer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gebührenrechtlich i.d.R. als eine Angelegenheit anzusehen, sodass i.d.R. nur ein Bruchteil der regelmäßig eingeforderten Gebühren erstattet werden muss, vgl. hier: https://verweyen.legal/alle/film-and-music/mehrere-urheberrechtliche-abmahnungen-nur-eine-angelegenheit-bgh-urt-v-6-juni-2019-az-i-zr-150-19-der-novembermann/

Gerne stehen wir für Rückfragen zur Verfügung und übernehmen Ihre Verteidigung gegen entsprechende Abmahnungen und sonstige Angriffe!

Mehr zu uns erfahren sie hier: www.verweyen.legal.  


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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