Achtung: Abmahngefahr für eBay-Händler wegen Warenkorb-Funktion - riskieren Sie keine Abmahnung

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Kurzmeldung: Achtung – Abmahngefahr bei eBay!

eBay hat seine Kundenfreundlichkeit erhöht und hierzu vor einiger Zeit seine Funktionalität vergrößert: die Käufer können nunmehr auf der Plattform eBay vor dem Abschluss ihres Kaufes verschiedene Artikel von mehreren Händlern in ihren Warenkorb legen, diese sammeln und so, mittels eines einzigen Kaufabschlusses, mit einem Klick mehrere Kaufverträge eingehen.

Diese neuen Möglichkeiten bringen aber nicht nur mehr Komfort für die Kunden, sondern hieraus resultieren für die Anbieter auch diverse neue Verpflichtungen. Sollten Sie zu den Anbietern gehören, deren Angebote auch über die Warenkorbfunktion gekauft werden können, so sollten Sie schnellstmöglich Ihre AGB, Informationspflichten und auch Ihre Widerrufsbelehrung entsprechend anpassen.

Zu beachten gilt, dass sich unter anderem die technischen Schritte, die zum Vertragsschluss führen, die Möglichkeiten, Eingabefehler zu erkennen und zu berichtigen, und der Widerrufszeitpunkt nunmehr divergieren können. Außerdem muss berücksichtigt werden, dass bei einer Bestellung von diversen Produkten auch etwaige Teillieferungen möglich sein könnten. Diese Anpassungen müssen aber unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen und unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung rechtskonform vorgenommen werden.

Sollten Sie diese Änderungen noch nicht berücksichtigt haben, so besteht akuter Handlungsbedarf! Aktualisieren Sie Ihre Informationsangaben nämlich nicht, so laufen Sie Gefahr, von einem Verband oder einem Mitbewerber wettbewerbsrechtlich abgemahnt zu werden. Wir zeigen Ihnen in unseren E-Commerce-Kanzlei-Fachbeiträgen, was zu beachten ist und welche Änderungen Sie vornehmen müssen. Sollten Sie Beratungsbedarf haben, so können wir gerne Ihre Texte prüfen und nötigenfalls individuell anpassen. Sprechen Sie uns hierzu unverbindlich an. In jedem Fall sollten Sie diese Änderungen nicht auf die lange Bank schieben.

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

www.e-commerce-kanzlei.de


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