Achtung: Die faktische Ausübung eines Berufs spricht als Indiz gegen eine Berufsunfähigkeit

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Die faktische Ausübung eines Berufs wird oft als ein wichtiges Indiz gegen eine Berufsunfähigkeit betrachtet. Der Begriff "faktische Ausübung" bezieht sich auf die tatsächliche Ausführung einer beruflichen Tätigkeit, unabhängig von der formalen Bezeichnung oder den vertraglichen Bedingungen.

Wenn eine Person trotz gesundheitlicher Beeinträchtigungen oder Einschränkungen in der Lage ist, ihren Beruf weiterhin faktisch auszuüben und die erforderlichen Aufgaben zu erfüllen, wird dies als Anzeichen dafür angesehen, dass keine Berufsunfähigkeit vorliegt. Die Versicherung kann argumentieren, dass die versicherte Person in der Lage ist, ihren Beruf weiterhin effektiv und ertragbringend auszuüben, selbst wenn sie gewisse gesundheitliche Probleme hat.

Die faktische Ausübung kann verschiedene Faktoren umfassen, wie zum Beispiel die Arbeitszeit, die Art und Weise der Tätigkeit, die Leistungsfähigkeit und die erzielten Einkünfte. Wenn eine Person trotz gesundheitlicher Einschränkungen ihren Beruf faktisch weiterhin vollständig oder zumindest teilweise ausüben kann, kann dies ein starkes Argument gegen das Vorliegen einer Berufsunfähigkeit sein. Dies hat jüngst, dass das OLG Brandenburg  (11.2.20,11 W 10/19; ähnlich OLG Köln r+s 87, 296; OLG Nürnberg NJW-RR 92,673) entschieden.  

Aber:  Selbst wenn eine faktische Ausübung erstmals gegen eine Berufsunfähigkeit spricht, kann dem Versicherungsnehmer dennoch der Nachweis der Berufsunfähigkeit gelingen.

Der Versicherungsnehmer muss dann das gegen ihn sprechende Indiz zu entkräften. Dies könnte ggf. durch den Nachweis geschehen, dass die Tätigkeit nur unter bestimmten Widrigkeiten möglich war. 

Beispiel: der VN war in dem betroffenen Zeitraum öfter wegen Leiden krankgeschrieben, die auf den Grund der BU zurückzuführen sind. Hierzu muss jedoch dann umfangreich vorgetragen werden.

Gerne unterstützten wir Sie, auch wenn Sie trotz Berufsunfähigkeit weiterhin in Ihrem Beruf arbeiten (müssen)!

Georg Sandtner

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Versicherungsrecht


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