Achtung Fangfrage

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Bei einer Polizeikontrolle sollten Autofahrer sich bewusst sein, dass die Polizei im Rahmen der Gesetze agiert, aber nicht zwangsläufig der Freund des Autofahrers ist. Während einer allgemeinen Verkehrskontrolle dürfen die Beamten den Zustand des Fahrzeugs überprüfen sowie Führerschein und Fahrzeugpapiere einsehen, jedoch keine Durchsuchungen des Fahrzeugs vornehmen, es sei denn, es besteht der Verdacht auf Alkohol- oder Drogenkonsum. In einem solchen Fall sind Durchsuchungen und Alkoholtests zulässig. Autofahrer sollten sich bei Verdächtigungen korrekt verhalten, indem sie nur ihre Personalien angeben und keine unnötigen Informationen preisgeben. Oft versuchen Beamte durch scheinbar belanglose Fragen unmittelbar Verdachtsmomente zu erhärten, was zu Selbstbelastungen führen kann. Daher wird empfohlen, außer den Personalien keine weiteren Angaben zu machen, um sich nicht unnötig in Schwierigkeiten zu bringen.

Ob bewusst oder unbewusst, bei einer Polizeikontrolle läuft es nicht immer so ab, wie es sollte. Jeder Autofahrer sollte sich darüber im Klaren sein, die Polizei ist nicht der Freund eines potentiellen Verkehrssünders. Leider verleitet das eigene schlechte Gewissen oft dazu, mit dem vermeintlichen Freund in Uniform ins Plaudern zu geraten. In der Hoffnung auf Verständnis zu stoßen, gestehen viele Autofahrer manchmal sogar Vergehen, die ihnen niemand vorwirft und die sie nicht begangen haben.

Korrekter Ablauf einer Kontrolle

Die Polizei hat das Recht jederzeit eine sogenannte "allgemeine Verkehrskontrolle" durchzuführen.  Die Beamten dürfen Sie anhalten und sind verpflichtet, Ihnen mitzuteilen, dass es sich um eine solche Kontrolle handelt.

In diesem Rahmen prüfen die Beamten den Zustand des Fahrzeugs beispielsweise, der Reifen oder der Beleuchtung. Sie müssen das Warndreieck und den Verbandskasten vorweisen. Die Polizei darf auch die Fahrzeugpapiere und Ihren Führerschein kontrollieren.

Wichtig: Die Polizei darf dabei nicht Ihr Fahrzeug durchsuchen. Sie müssen weder den Kofferraum öffnen noch den Beamten erlauben, sich in Ihr Auto zu setzen. Weder ein Drogen- noch eine Alkoholtest gehören zum Umfang der allgemeinen Verkehrskontrolle.

Ausnahme: Sobald es Anzeichen dafür gibt, dass Sie Alkohol oder Drogen konsumiert haben, sind Durchsuchungen oder eine Alkoholtest erlaubt. Sie müssen aber nicht vor Ort in ein Messgerät pusten, einer Blutentnahme müssen Sie aber in der Regel zulassen.

Korrektes Vorgehen bei einem Verdacht

Wenn die Polizei davon ausgeht, dass Sie gegen eine Vorschrift verstoßen haben, dürfen die Beamten natürlich zunächst eine allgemeine Verkehrskontrolle durchführen, um den Verdacht zu untermauern. Die Polizei hat beispielsweise den Verdacht, dass Sie nicht nüchtern sind, daher hält man Sie an und führt eine allgemeine Kontrolle durch. Sollte sich dabei der Verdacht erhärten, dass Sie unter Drogen- oder Alkoholeinfluss stehen, müssen Sie die Beamten mit dem Vorwurf konfrontieren, bevor Sie weitere Ermittlungen durchführen.

Selbstverständlich müssen Polizisten, die Sie wegen eines Vergehens anhalten, Sie sofort mit dem Vorwurf konfrontieren. Wenn Sie beispielsweise bei Rot über eine Ampel gefahren sind, müssen Sie Beamten Ihnen sofort mitteilen, dass Sie aus diesem Grund angehalten werden.

Das ist leider Praxis

Oft beginnen die Beamten im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle ein scheinbar belangloses Gespräch. "Woher kommen Sie?" ist eine beliebte Frage. Oder "Haben Sie Alkohol getrunken?". Die Antwort auf diese Fragen kann einen Verdacht auf Alkoholkonsum bekräftigen und weitere Schritte nach sich ziehen.

Manchmal verzichten die Beamten darauf, eine allgemeine Verkehrskontrolle zu behaupten. Sie beginnen das Gespräch sofort mit der Frage "Sie wissen warum wir Sie anhalten?" Tappen Sie nicht in diese Falle. Antworten wie "Ich war zu schnell" oder "Die Ampel war schon rot" sind ein Geständnis. Es wird schwer, später die Tat zu bestreiten.

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht rate dringend, ausschließlich Ihre Personalien anzugeben. Erwähnen Sie niemals, woher Sie kommen, was Sie vorhaben oder welche Getränke Sie zu sich genommen haben.

Foto(s): © Pixabay/Jonas Augustin

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