Handy am Steuer? Neue Blitzertechnik erkennt Verstöße automatisch

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Die Nutzung des Smartphones beim Autofahren stellt ein hohes Risiko dar. Rheinland-Pfalz ist aktuell das einzige Bundesland, das mit der modernen Monocam-Technologie zur Erkennung von Handynutzung am Steuer arbeitet. Dieses intelligente Überwachungssystem nutzt Künstliche Intelligenz, um aus dem Verkehr fließende Bilder zu analysieren und Verstöße automatisch festzuhalten. Obwohl der Einsatz dieser Technologie anfänglich rechtlich umstritten war, schafft ein neues Polizeigesetz nun die nötige rechtliche Grundlage. Die ersten Ergebnisse aus Rheinland-Pfalz versprechen eine hohe Effizienz in der Ahndung von Verstößen gegen Handyverbote im Straßenverkehr. Bei einem Verstoß erwarten Betroffene ein Bußgeld von mindestens 100 Euro und einen Punkt in Flensburg. Da auch moderne Überwachungssysteme fehleranfällig sein können, empfiehlt sich bei erhaltenen Bußgeldbescheiden immer eine rechtliche Überprüfung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Autofahren und gleichzeitig das Smartphone nutzen – ein gefährlicher Trend mit hohen Risiken. Derzeit setzt lediglich das Bundesland Rheinland-Pfalz die modernste Technik ein, um dem ein Ende zu setzen. Die dort eingesetzte Monocam erkennt Handys am Steuer vollautomatisch – und liefert klare Beweise. Es ist nur eine Frage der Zeit bis auch Brandenburg und Berlin die Technik nutzen werden.

Was ist die Monocam?

Die Monocam ist ein intelligentes Überwachungssystem, das von Brücken aus den fließenden Verkehr filmt. Eine Künstliche Intelligenz (KI) analysiert die Aufnahmen in Echtzeit. Sobald ein Handy in der Hand eines Fahrers erkannt wird, speichert das System das Bild, damit es von der Polizei geprüft werden kann.Wichtige Hinweise:Rheinland-Pfalz ist das erste Bundesland mit dieser Technik.

Aktuell gibt es in Berlin und Brandenburg keine derartigen Geräte.

Rechtliche Grundlage für den Einsatz

Lange Zeit war der Einsatz auch in Rheinland-Pfalz rechtlich umstritten wegen möglicher Verstößen gegen den Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte. Das neue Polizeigesetz des Landes schafft nun die rechtliche Grundlage. Auch in anderen Bundesländern sind diese Änderungen möglich.

Erste Ergebnisse sind vielversprechend

Die Testphase zeigt, dass der Einsatz der neuen Technik zu einer großen Zahl von Bußgeldbescheiden führen wird:

  • In Trier gab es 327 Verstöße 
  • Auf der A60 bei Mainz 941 Verstöß

ein wenigen Wochen

Zur Erinnerung: Was verboten ist

  • Das klassische Telefonieren mit dem Handy am Ohr
  • Nachrichten schreiben oder lesen
  • Anrufe ablehnen oder starten
  • Videos schauen
  • Navigation ändern

Das Verbot betrifft auch Tablets, Smartwatches und ähnliche technische Geräte.

Ausnahme: Fest verbaute oder sicher in einer Halterung steckende Geräte dürfen genutzt werden, wenn die Nutzung nur geringe Aufmerksamkeit erfordert und das Gerät nicht in die Hand genommen werden muss.

Welche Strafen drohen?

Wer erwischt wird, muss mit folgenden Konsequenzen rechnen:

  • Mindestens 100 € Bußgeld
  • 1 Punkt in Flensburg

Fazit: Finger weg vom Handy – und beide Hände ans Steuer

Die Monocam ist ein digitaler Polizist, der für mehr Sicherheit auf unseren Straßen sorgt. Die Beweislage erscheint auf den ersten Blick eindeutig, aber wie bei jeder technischen Einrichtung kann es Fehler geben. Daher rate ich als Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin und Brandenburg, keinen Bußgeldbescheid wegen verbotener Handynutzung einfach zu akzeptieren. Ich beantrage Akteneinsicht und bespreche mit Ihnen das weitere Vorgehen.


Foto(s): Bild von Bartek auf Pixabay

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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