Achtung von „Gewerbe-Meldung“ der Regista Ltd: Teure Rechnung von der AN-Meldung GmbH aus Leipzig

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Über die Schreiben der „Gewerbe-Meldung.de“ haben wir bereits in unserem Rechtstipp auf anwalt.de berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/achtung-vor-gewerbe-meldungde-der-firma-europe-reg-services-ltd-vertrag-ueber_075066.html

Zwischenzeitlich hat sich die dahinterstehende Firma „Europe REG Services Ltd“ mit Sitz in Malta in „Regista Ltd.“ umbennant. Diese Firma hat ihren Sitz ebenfalls in Malta (3A Edge Water Complex, Elia Zammit Street, St. Julians in Malta). Dies ergibt sich aus den Korrektur-Rechnungen, die derzeit an unsere Mandanten versandt werden. Bei diesen Rechnungen fällt außerdem auf, dass nun keine Umsatzsteuer von 19 % in Rechnung gestellt wird und somit „nur“ noch 348,00 € netto für das erste Jahr gefordert werden.

Hierbei handelt es sich aber jedoch nur um die erste Rechnung des 3-Jahres-Vertrages. Würde man nun diese Rechnung bezahlen, kann dies als nachträgliche Genehmigung des Vertrags angesehen werden. Falls man den Vertrag gar nicht abschließen wollte, ist das wohl nicht gewollt, weshalb wir keine Zahlung empfehlen können.

Aber so oder so sollten Sie unbedingt reagieren und Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen. Erklären Sie hierbei unter anderem den Widerruf, die Anfechtung und hilfsweise Kündigung des Vertrages und führen Sie hierbei die Gründe auf, warum Sie den Vertrag überhaupt nicht abschließen wollte – also z. B. dass die kostenpflichtige Klausel so versteckt war, dass Sie diese nicht gesehen haben und das ganze Schreiben wie ein behördliches Formular ausgesehen hat.

Gerne können wir die Abwehr der Forderung für Sie übernehmen. Durch den Einsatz einer persönlichen WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland.

Alexander Hufschmid

Rechtsanwalt


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