ADAXIO AMC GmbH: Weitere Urteile geben den Klägern Recht

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Bezugnehmend auf die Überschrift, teile ich folgendes mit: 

In 3 weiteren Verfahren gegen die ADAXIO AMC GmbH wurde die Zwangsvollstreckung der ADAXIO AMC GmbH gegen Anleger für unzulässig erklärt. In zwei Verfahren folgten das Landgericht Hannover und in einem das Landgericht Chemnitz den Argumenten der dortigen Kläger und gaben diesen Recht. Beide Gerichte erklärten die Zwangsvollstreckung der ADAXIO AMC GmbH für unzulässig.

Die Gerichte folgten damit zum wiederholten Male der Argumentation der Kläger, dass die Zwangsvollstreckung der ADAXIO AMC GmbH als Rechtsnachfolgerin der GMAC-RFC Bank GmbH unzulässig ist, weil die Berechtigung der ADAXIO AMC GmbH zur Zwangsvollstreckung nicht nachgewiesen werden konnte.

Die GMAC-RFC Bank GmbH finanzierte in den Jahren 2004 – 2008, nämlich bis zum Entzug ihrer Banklizenz, Immobilien durch Kredite.

Diese Kredite trat die GMAC-RFC Bank GmbH dann „taggleich“ an zumeist niederländische Zweckgesellschaften ab. Die GMAC-RFC Bank GmbH wurde dann von der ADAXIO AMC GmbH übernommen. Die ADAXIO AMC GmbH vollstreckt gegen Zahlung säumiger Kreditnehmer mit der Behauptung, zur Zwangsvollstreckung berechtigt zu sein. Dies, obwohl die Forderungen längt an niederländische Gesellschaften abgetreten waren.

Die vorgenannten Urteile stellen weitere Erfolge für die Kläger dar und geben Anlegern Hoffnung, die durch die fragwürdigen Kreditgewährung der GMAC-RFC Bank GmbH verschuldet sind. 

Sollten Sie hierzu nähere Informationen benötigen, können SIe mich gerne kontaktieren.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen zur Verfügung.


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