Sparkasse Hannover, Kündigung Bonussparen?

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Kündigung Bonussparen?

Kündigung unwirksam?

Die Sparkasse Hannover hat seit Sommer 2022 damit begonnen, die rd. 8000 Altverträge von Kunden der Sparkasse für das Sparprodukt „Bonussparen“ zu kündigen.

Es handelt sich dabei um langlaufende Sparverträge, die neben einem Zinssatz auch eine Sonderleistung der Sparkasse enthalten, die gestaffelt ist nach den jeweils erreichten Sparzielen der Kunden.

Mit der Begründung, die Sparkasse bewege sich in einem „Nullzinsumfeld“ und die Bonussparverträge seien wirtschaftlich nicht mehr tragbar, erklärte die Sparkasse Hannover nun gegenüber rd. 8000 Kunden die Kündigung dieser Verträge. Sie beruft sich dabei auf eine neuere BGH-Rechtsprechung, die die Kündigung derartiger Bonussparverträge unter engen Voraussetzungen zulässt. Dabei ist es zunächst erforderlich, dass auf Tatbestandsebene eine wirtschaftliche Fortführung der Bonussparverträge für die Sparkasse nicht mehr darstellbar ist. Dies wird von Seiten der Sparkasse mit einem „Nullzinsumfeld“ begründet.

Weiterhin ist es nach Rechtsprechung des BGH (BGH NJW 2019, S. 2920) erforderlich, die versprochene Höchstsparzeit einzuhalten, da anderenfalls die Kündigung vor Erreichung der höchsten Sparstufe das Sparversprechen der Sparkasse bei Abschluss des Vertrages brechen würde.

Schlussendlich greift das Kündigungsrecht der Sparkasse nur bei unbefristeten Verträgen. Vor diesem Hintergrund sind die Kündigungen der Sparkasse Hannover mit Erfolg angreifbar.

Zum einen kündigt die Sparkasse Hannover Verträge, deren Höchstsparziel noch nicht erreicht ist. Derartige Kündigungen dürften von vornherein unwirksam sein.

Das Gleiche gilt für Verträge, die befristet sind, etwa auf „1.188“ Monate.

Jedoch auch die formal wirksamen Kündigungen können aus hiesiger Sicht mit der gängigen Argumentation nicht mehr gehalten werden, da von einem „Nullzinsumfeld“ schon seit spätestens Februar 2022 in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr gesprochen werden kann.

Wenn Sie daher die ungerechtfertigte Kündigung der Sparkasse angreifen wollen, steht Ihnen der Unterfertigende zur Verfügung.



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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