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Gläubigerausschussmitglied empfiehlt: Insolvenzforderungen gg. ADCADA GmbH bis 23.12.20 anmelden

  • 4 Minuten Lesezeit

Mit der Bundesagentur für Arbeit und Fachanwalt Jens Reime komplettiert das Insolvenzgericht Rostock in seinem Insolvenzeröffnungsbeschluss vom 11.11.2020 den vorläufigen Gläubigerausschuss (adcada GmbH, 60 IN 352/20) der ADCADA - Muttergesellschaft. In diesem Zusammenhang ist aus unserer Sicht Folgendes zu beachten:

1.         Wichtige Fristen:

Forderungen müssen 

bis 23.12.2020 

angemeldet werden und zum Berichtstermin sowie Präsenztermin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wurde der 

02.02.2021 

anberaumt.

Der Gläubigerausschuss hat beratende und kontrollierende Aufgaben und fasst auch wichtige Beschlüsse für das Insolvenzverfahren. Neben den Vertretern von Finanzamt und der Arbeitsagentur sind somit drei ausgewiesene und erfahrene Kapitalmarktspezialisten damit beauftragt, im Sinne der Verfahrensgläubiger bzw. Anlegern den Insolvenzverwalter zu unterstützen.

 2.         Angebot & Fragen

Wir melden ihre Forderungen frist- und formgerecht (kein Anwaltszwang) zum 

23.12.2020 an, vertreten sie auf dem Berichtstermin zum 

2.02.2020 und beraten sie auch nach Fristablauf 

die nächsten mindestens drei Jahre während der Dauer diese Insolvenzverfahrens.

Unsere Fragen an sie: Welche Gesellschaft? Wieviel investiert und wieviele Zinsen bekommen?

Die gerichtliche Frist gilt nur für die Investoren der adcada GmbH

Schauen sie bitte in ihren Zeichnungsschein, welchen Vertragspartner sie haben, wieviel sie einzahlten und wiviele Zinsen sie bekamen. Wir sagen ihnen gern kostenfrei aber verbindlich, welche Kosten auf sie zukommen im Insolvenzverfahren

oder außerhalb wegen anderer Maßnahmen.


3.      Wozu Anwalt?

Nach Warnmeldungen und Verfügungen der Aufsichtsbehörden im In- und Ausland sowie mehreren Hausdurchsuchungen durch die Staatsanwaltschaft Rostock wegen des Verdachtes der Verletzung von Kapitalmarktvorschriften und des Kapitalanlagebetruges

müssen 

Sie leider davon ausgehen, dass es mit den Insolvenzverfahren allein nicht getan ist bzw. sich eben gerade nicht ein allgemeines unternehmerisches Risiko für sie verwirklichte. Wird die bis jetzt geltende Unschuldsvermutung durch die Ermittlungsbehörden widerlegt, sind auch Privatpersonen in die Haftung zu nehmen. 

Schon jetzt sehen wir jedoch genügend Anhaltspunkte, um die Telefonverkäufer in die Haftung zu nehmen.


4.         Generelles Angebot an alle ADCADA - Anleger / Kriminalinsolvenz

Bestens informiert im Gläubigerausschuss: Alle anderen Adcada - Anleger erhalten von uns fundierte und zeitlich angemessene Hinweise zum weiteren Prozedere. Insbesondere beraten wir derzeit alle ADCADA - Anleger zu allen weiteren vermögenssichernden Maßnahmen gegenüber vermögenden Privatpersonen anlässlich umfangreicher Warnmeldungen der Aufsichtsbehörden und erheblicher Verdachtsmomente. 

5.         Übersicht vorläufige ADCADA - Insolvenzen per 12.11.2020  :

  1. adcada.capital GmbH, 18182 Bentwisch, 61a IN 373/2,
  2. adcada.fashion GmbH, 18182 Bentwisch, 60 IN 374/20,
  3. adcada.finance GmbH, 18182 Bentwisch, 62 IN 372/20, 
  4. adcada.immo GmbH, 18182 Bentwisch, 62 IN 371/20,
  5. adcada.marketing GmbH & Co. KG, 18182 Bentwisch, 60 IN 370/20, 
  6. adcada.shop GmbH & Co.KG, 18182 Bentwisch, 60 IN 369/20, 
  7. FASHION.ZONE GmbH & Co. KG, 18182 Bentwisch, 62 IN 367/20,
  8. outlet.fashion GmbH & Co. KG, 18182 Bentwisch, 61a IN 368/20,
  9. ADCADA.healthcare GmbH,  18182 Bentwisch,  62 IN 392/20,
  10. Plaspo GmbH, 18055 Rostock,  61a IN 390/20.

6.         Zwangsabwicklung seit 14.10.2020 durch BaFin 

(https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/unerlaubte/2020/meldung_200814_ADCADA_Investments_AG_PCC.html):

ADCADA Investments AG PCC

7.         Rechtsstreitigkeit vor EFTA Gericht (https://eftacourt.int/cases/e-1020/)

ADCADA Immobilien AG PCC

8.         Cashpooling bei Ostseesparkasse Rostock

Nach vielen Gesprächen und Sichtungen von Zeichnungsscheinen der Mandanten, können wir feststellen, dass fast alle Geldeinzahlungen auf Konten der Ostseesparkasse Rostock gingen:

  1. adcada GmbH                                              IBAN DE81 1305 0000 0201 0672 85  
  2. adcada.capital GmbH                                 IBAN DE04 1305 0000 0201 0690 59
  3. adcada.immo GmbH                                  IBAN DE92 1305 0000 0201 0891 06
  4. adcada.shop GmbH & Co. KG                   IBAN DE02 1305 0000 0201 0779 22
  5. FASHION.ZONE GmbH & Co. KG              IBAN DE79 1305 0000 0201 0690 67
  6. ADCADA Investments AG PCC                  IBAN DE24 1305 0000 0201 1053 65 
  7. ADCADA Immobilien AG PCC                   IBAN DE80 1305 0000 0201 1032 90
  8. ADCADA International AG PCC                IBAN DE46 1305 0000 0201 1053 57

9.         Warnmeldungen der Aufsichtsbehörden / Hausdurchsuchungen

a) 16.04.2020,  BaFinwarnung gg. adcada GmbH wg. Verträgen ü. Immobilien-Anlage mit einer 110% besicherten Briefgrundschuld, sofort vollziehbare Abwicklungsverfügung

https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/unerlaubte/2020/meldung_200416_Adcada.html

b) 7.05.2020 Staatsanwaltschaft Rostock, Hausdurchsuchung Bentwisch und Ruggell

https://www.handelsblatt.com/finanzen/anlagestrategie/trends/kuriose-anleihen-staatsanwaltschaft-laesst-bueros-des-maskenherstellers-adcada-durchsuchen/25819804.html

c) 20.05. und 3.06.2020 FMA / Lichtenstein

ADCADA Investments AG PCC (ADCADA.healthcare Anleihe) und

ADCADA Immobilien AG PCC (adcada.money Festzins)

Warnungen und Verbot des Anbietens mangels Prospekt

https://www.fma-li.li/de/news/20200520-warnung-adcada-investments-ag-pcc-und-adcada-immobilien-ag-pcc.html

https://www.fma-li.li/de/news/20200603-bekanntmachung-warnung-adcada-investments-ag-pcc.html

https://www.fma-li.li/de/news/20200603-bekanntmachung-warnung-adcada-immobilien-ag-pcc.html

d) 20.05.2020 BaFin, Warnmeldung „ADCADA.healthcare Bond“ der ADCADA.healthcare GmbH durch adcada GmbH mangels Prospekt,  

https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/weitere/2020/meldung_200520_adcada_gmbh.html

e) 28.09.2020, BaFin bestellt Abwickler für die Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts der adcada GmbH an

https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/unerlaubte/2020/meldung_200928_adcada.html

f) 14.10.2020, BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des unerlaubten Einlagengeschäfts an und bestellt Abwickler der ADCADA Investments AG PCC, Rugell (Liechtenstein) 

https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/unerlaubte/2020/meldung_200814_ADCADA_Investments_AG_PCC.html

g) 41. KW in Rostock erneute Hausdurchsuchung im Heydeweg 5 und im Hotelzimmer des H. Kühn im PENTA Hotel


REIME Rechtsanwalt – die Kanzlei

Wir vertreten und beraten ADCADA – Anleger in Deutschland und Lichtenstein schon seit Mitte dieses Jahres und haben uns zu den Hintergründen und Hintermännern sowie potentiellen Haftungsgegnern eine umfassende Expertise erarbeitet.  

Gerade jetzt ist eine realistische Einschätzung der rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgangslage für jeden Anleger wichtig. Das können Sie durch Kontaktaufnahme mit uns in einem freundlichen Telefonat erreichen. Aber auch kurzfristige Besprechungstermine bei uns oder an jedem anderem Ort sind möglich. Wenden Sie sich einfach jederzeit per Telefon, Email, Fax oder Brief  an uns oder kommen Sie einfach unverhofft vorbei.

Ihr Erstkontakt mit uns ist generell kostenfrei.
Setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung:

  • per E-Mail: info@rechtsanwalt-reime.de
  • Telefon: 03591 29961 33
  • Telefax: 03591 29961 44
  • oder postalisch: Reime Rechtsanwalt, Innere Lauenstraße 2, 02625 Bauten

Besuchen Sie uns auch unter: https://www.rechtsanwalt-reime.de/

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