German Pellets GmbH: Anmeldung der Insolvenzforderungen – rechtzeitiges Handeln gefragt

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Seit über einem Monat befindet sich der deutsche Brennstoffhersteller, die German Pellets GmbH, aufgrund von Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit im regulären Insolvenzverfahren (Az.: 580 IN 64/16). In wenigen Wochen finden vier Gläubigerversammlungen für Inhaber von Schuldverschreibungen, sowie von Genussrechten statt (5. - 8. Juli: WKN: A1H3J6; WKN: A1TNAP; WKN: A13R5N; WKN: A141BE). Die Gläubiger der German Pellets Genussrechte GmbH müssen ihre Forderungen bis zum 12. Juli beim zuständigen Insolvenzverwalter, Herr Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, anmelden.

Auf einer Website, die speziell für die Insolvenzgläubiger der German Pellets-Pleite angelegt wurde, heißt es von der Insolvenzverwalterin, Frau Bettina Schmudde: Anleihe-Gläubiger sollten die Gläubigerversammlungen abwarten und vorerst keine Forderungen anmelden. Denn nach § 19 Abs. 2 SchVG muss ein gemeinsamer Vertreter gewählt werden, der sämtliche Rechte aller Anleger gegenüber der Insolvenzverwaltung vertritt. Dieser meldet auch sämtliche Forderungen der Anleihegläubiger zur Insolvenztabelle an.

Anmeldung der Forderungen in Insolvenztabelle

Allerdings sieht die Anmeldung in der Insolvenztabelle für Schuldverschreibungs- und Genussschein-Gläubiger nur die Ansprüche aus dem gegenseitigen Vertrag und den daraus nicht erfüllten Pflichten vor. Sofern Schadensersatzansprüche gegen das Unternehmen, oder den Vertrieb, bestehen sollten, können diese zeitnah angemeldet werden. Zudem sollten Anleger, die vier Wochen nach den Gläubigerversammlungen kein Anmeldeformular der Insolvenzverwaltung erhalten haben, die formlosen Insolvenzforderungen bei der zuständigen Insolvenzverwaltung zur Insolvenztabelle anmelden.

  • German Pellets Sachsen GmbH, 01. April 2016
    – Frau Rechtsanwältin Bettina Schmudde
  • German Pellets Supply GmbH & Co. KG, 29. April 2016
    - Frau Rechtsanwältin Bettina Schmudde
  • German Pellets Beteiligungs GmbH, 01.Mai 2016
    – Herr Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz
  • German Horse Pellets GmbH, 18.Mai 2016
    – Frau Rechtsanwältin Bettina Schmudde
  • German Pellets Trading GmbH, 25.Mai 2016
    – Frau Rechtsanwältin Bettina Schmudde
  • German Pellets Logistics GmbH, 25. Mai 2016
    – Frau Rechtsanwältin Bettina Schmudde
  • German Pellets Genussrechte GmbH, 31. Mai 2016
    – Herr Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz
  • Südpell GmbH, 01.06.2016
    – Frau Rechtsanwältin Bettina Schmudde

Möglichkeiten für betroffene Anleger

Anleger könnten mit hohen Verlusten bis hin zum Totalverlust rechnen. Insbesondere betroffene Genussrechteinhaber könnten einen Totalverlust erleiden. Im Insolvenzverfahren werden die Genussrechteinhaber nachrangig behandelt. Derzeit ist noch unklar, ob ausreichend liquide Mittel zur Verfügung stehen. Betroffene sollten frühzeitig reagieren und anwaltlichen Rat hinzuziehen um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen und weitere rechtliche Möglichkeiten auszuschöpfen.

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