Veröffentlicht von:

ADCADA.Healthcare GmbH auch insolvent: Adcada - Insolvenzen, Fristen und Besonderheiten

  • 4 Minuten Lesezeit

Rechtstipp vom Gläubigerausschussmitglied der Muttergesellschaft adcada GmbH und Anleihevertreter nach §19 SchVG: 

I.     Aktuell gibt es seit 10.12.2020 diese eröffneten Insolvenzverfahren der ADCADA - Unternehmensgruppe am Amtsgericht Rostock

  1. adcada.capital GmbH, 61a IN 373/2, Forderungsanmeldefrist: 13.01.2021
  2. adcada.fashion GmbH, 60 IN 374/20, Forderungsanmeldefrist: 13.01.2021
  3. adcada.finance GmbH, 62 IN 372/20, Forderungsanmeldefrist: 18.01.2021 
  4. adcada.immo GmbH, 62 IN 371/20, Forderungsanmeldefrist: 11.01.2021
  5. adcada.marketing GmbH & Co. KG, 60 IN 370/20,  Forderungsanmeldefrist: 18.01.2021
  6. adcada.shop GmbH & Co.KG, 60 IN 369/20, Forderungsanmeldefrist: 11.01.2021 
  7. FASHION.ZONE GmbH & Co. KG, 62 IN 367/20, Forderungsanmeldefrist: 8.01.2021
  8. outlet.fashion GmbH & Co. KG, 61a IN 368/20, Forderungsanmeldefrist: 19.01.2021
  9. ADCADA.Healthcare GmbH, 62 IN 392/20,  Forderungsanmeldefrist: 1.02.2021                                              1. Das am 11.11.2020 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 21.12.2020 um 11.30 Uhr eröffnet.
    2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
    Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters, Rosa-Luxemburg-Straße 8, 18055 Rostock, Telefon: 0381 364480
    Telefax: 0381 3644812

    3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 01.02.2021 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 13.02.2021 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.

    4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf 
    Mittwoch, 10.03.2021, 11:00 Uhr, Sitzungssaal 227, 2. OG, Zochstraße 13, Amtsgericht Rostock
  10. adcada GmbH, 60 IN 352/20, Forderungsanmeldefrist: 23.12.2020                                          Forderungsanmeldungen für nachstehende Serien sind unwirksam, weil gemeinsame Vertreter bestellt wurden, die sich bei den betreffenden Anlegern schriftlich melden werden:

Rechtsanwalt Jens Reime

ADCADA Anleihe 2017
ADCADA 6% Zins Anleihe 2018
ADCADA 6% Zins Anleihe 2028
adcada.immo FESTZINS 10-2018
adcada.money FESTZINS 12-2018
adcada.money FESTZINS 01-2019 5%
adcada.money FESTZINS 03-2019
adcada.money FESTZINS 06-2019
adcada.money FESTZINS 08-2019

Rechtsanwalt Sascha Borowski

5,00 % Festgeld-Hyothekenanleihe 08-2018
adcada.money FESTZINS 11-2018
adcada.money FESTZINS 04-2019
adcada.money FESTZINS 01-2020 

II. Insolvenzen in Vaduz / Lichtenstein, Fürstliches Landgericht

  1. ADCADA Immobilien AG PCC, FL-0002.605.851-4
  2. ADCADA International AG, FL-0002.600.350-5
  3. ADCADA Investments AG PCC, FL-0002.600.340-0

Für alle drei Gesellschaften gilt:

Alle Gläubiger haben ihre Forderungen ziffernmässig genau, samt Zinsen und unter Angabe des Rechtsgrundes und der beanspruchten Klasse (Masseforderung oder Klassen 1 – 4)  bis längstens 

27.01.2021 

anzumelden und die Belege zur Glaubhaftmachung ihrer Forderungen beizuschliessen. Die allgemeine Prüfungstagsatzung wird auf  Mittwoch, 10. Februar 2021, 08.30 Uhr, Verhandlungssaal 6 beim Fürstlichen Landgericht, Spaniagasse 1, 9490 Vaduz, anberaumt. Zu dieser Tagsatzung haben die Gläubiger die Belege zur Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen, es sei denn sie waren der Forderungsanmeldung bereits beigeschlossen. Alle weiteren Veröffentlichungen betreffend dieses Konkursverfahren erfolgen im Amtsblatt.

Derzeit zu veranlassen:

Prüfen sie in ihre Unterlagen, in welcher der Gesellschaft sie investiert sind und überlassen sie uns diese Dokumente für die form- und fristgerechte Anmeldung im In- und Ausland. Falls sie rechtsschutzversichert sind, bekämen sie an uns gezahlte Gebühren von ihrer Versicherung zurück. 

Dokumente/Kopien für uns:

  1. Zeichnungschein
  2. Vertragsbedingungen
  3. Anleiheurkunde
  4. Zinszahlungsplan
  5. Rechtsschutzdaten(Name, Nummer)

Maßnahmen - gestaffelt nach Wichtigkeit

  1. Frist- und formgerechte Forderungsanmeldungen
  2. Beratung & kostenfreie Rechtsschutzanfragen!
  3. Wir unterstützen bereits unsere Mandanten bei der Verwertung ihrer Grundschulden. 
  4. Nachrangklauseln auf dem Prüfstand: gegenüber den Gesellschaften, welche Nachrangdarlehen annahmen, überprüfen wir die Nachrangklausel. 
  5. Selbstverständlich werden auch die maßgeblichen Geschäftsführer - sowohl eingetragene als auch faktische -  als auch Telefonverkäufer in den Focus von Regressansprüchen unserer Mandanten rücken.
  6. Unmittelbare Bedeutung werden die Ergebnisse des Strafverfahrens haben. Sowohl die Straf- als auch die Zivilprozessprozessordnung bieten unseren Mandanten hinreichende Möglichkeiten zur Schadenskompensation bzw. Rückgewinnungshilfe. Natürlich gilt die Unschuldsvermutung bis zur Rechtskraft etwaiger Strafurteile.


REIME Rechtsanwalt – die Kanzlei

Wir vertreten und beraten ADCADA – Anleger in Deutschland und Lichtenstein schon seit Mitte dieses Jahres und haben uns zu den Hintergründen und Hintermännern sowie potentiellen Haftungsgegnern eine umfassende Expertise erarbeitet.  

Gerade jetzt ist eine realistische Einschätzung der rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgangslage für jeden Anleger wichtig. Das können Sie durch Kontaktaufnahme mit uns in einem freundlichen Telefonat erreichen. Aber auch kurzfristige Besprechungstermine bei uns oder an jedem anderem Ort sind möglich. Wenden Sie sich einfach jederzeit per Telefon, Email, Fax oder Brief  an uns oder kommen Sie einfach unverhofft vorbei.

Ihr Erstkontakt mit uns ist generell kostenfrei.
Setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung:

  • per E-Mail: info@rechtsanwalt-reime.de
  • Telefon: 03591 29961 33
  • Telefax: 03591 29961 44
  • oder postalisch: Reime Rechtsanwalt, Innere Lauenstraße 2, 02625 Bauten

Besuchen Sie uns auch unter: https://www.rechtsanwalt-reime.de/



Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jens Reime

Beiträge zum Thema