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12 ADCADA-Insolvenzen im In- u. Ausland: Fast alle ADCADA - Firmen jetzt insolvent - Fristen

  • 3 Minuten Lesezeit

Rechtstipp vom Gläubigerausschussmitglied der Muttergesellschaft adcada GmbH: 

I.     Aktuell gibt seit 10.12.2020 diese eröffneten Insolvenzverfahren der ADCADA - Unternehmensgruppe am Amtsgericht Rostock

  1. adcada.capital GmbH, 61a IN 373/2, Forderungsanmeldefrist: 13.01.2021
  2. adcada.fashion GmbH, 60 IN 374/20, Forderungsanmeldefrist: 13.01.2021
  3. adcada.finance GmbH, 62 IN 372/20, Forderungsanmeldefrist: 18.01.2021 
  4. adcada.immo GmbH, 62 IN 371/20, Forderungsanmeldefrist: 11.01.2021
  5. adcada.marketing GmbH & Co. KG, 60 IN 370/20,  Forderungsanmeldefrist: 18.01.2021
  6. adcada.shop GmbH & Co.KG, 60 IN 369/20, Forderungsanmeldefrist: 11.01.2021 
  7. adcada GmbH, 60 IN 352/20, Forderungsanmeldefrist: 23.12.2020
  8. FASHION.ZONE GmbH & Co. KG, 62 IN 367/20, Forderungsanmeldefrist: 8.01.2021
  9. outlet.fashion GmbH & Co. KG, 61a IN 368/20, Forderungsanmeldefrist: 19.01.2021

Für alle gilt: Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) schriftlich anzumelden. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. 

Nur für die Muttergesellscahft adcada GmbH gilt: Zum Berichtstermin sowie Präsenztermin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wurde der 02.02.2021 anberaumt.

Noch nicht insolvent ist die ADCADA.Healthcare GmbH (62 IN 392/20). Deren Insolvenzverfahren ist z.Zt. nur vorläufig. 

II.   Beim Frürstlichen Landgericht in Ruggell/Lichtenstein gibt es es seit 10.12.2020 folgende ADCADA - Insolvenzen

  1. ADCADA Immobilien AG PCC, FL-0002.605.851-4
  2. ADCADA International AG, FL-0002.600.350-5
  3. ADCADA Investments AG PCC, FL-0002.600.340-0

Für alle drei Gesellschaften gilt:

Alle Gläubiger haben ihre Forderungen ziffernmässig genau, samt Zinsen und unter Angabe des Rechtsgrundes und der beanspruchten Klasse (Masseforderung oder Klassen 1 – 4)  bis längstens 

27.01.2021 

anzumelden und die Belege zur Glaubhaftmachung ihrer Forderungen beizuschliessen. Die allgemeine Prüfungstagsatzung wird auf  Mittwoch, 

10. Februar 2021, 08.30 Uhr, 

Verhandlungssaal 6 beim Fürstlichen Landgericht, Spaniagasse 1, 9490 Vaduz, anberaumt. Zu dieser Tagsatzung haben die Gläubiger die Belege zur Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen, es sei denn sie waren der Forderungsanmeldung bereits beigeschlossen. Alle weiteren Veröffentlichungen betreffend dieses Konkursverfahren erfolgen im Amtsblatt.

Derzeit zu veranlassen:

Prüfen sie in ihre Unterlagen, in welcher der Gesellschaft sie investiert sind und überlassen sie uns diese Dokumente für die form- und fristgerechte Anmeldung im In- und Ausland. Falls sie rechtsschutzversichert sind, bekämen sie an uns gezahlte Gebühren von ihrer Versicherung zurück. 

Dokumente/Kopien für uns:

  1. Zeichnungschein
  2. Vertragsbedingungen
  3. Anleiheurkunde
  4. Zinszahlungsplan
  5. Rechtsschutzdaten(Name, Nummer)

Maßnahmen - gestaffelt nach Wichtigkeit

  1. Frist- und formgerechte Forderungsanmeldungen
  2. Beratung & kostenfreie Rechtsschutzanfragen!
  3. Wir unterstützen bereits unsere Mandanten bei der Verwertung ihrer Grundschulden. 
  4. Nachrangklauseln auf dem Prüfstand: gegenüber den Gesellschaften, welche Nachrangdarlehen annahmen, überprüfen wir die Nachrangklausel. 
  5. Selbstverständlich werden auch die maßgeblichen Geschäftsführer - sowohl eingetragene als auch faktische -  als auch Telefonverkäufer in den Focus von Regressansprüchen unserer Mandanten rücken.
  6. Unmittelbare Bedeutung werden die Ergebnisse des Strafverfahrens haben. Sowohl die Straf- als auch die Zivilprozessprozessordnung bieten unseren Mandanten hinreichende Möglichkeiten zur Schadenskompensation bzw. Rückgewinnungshilfe. Natürlich gilt die Unschuldsvermutung bis zur Rechtskraft etwaiger Strafurteile.


REIME Rechtsanwalt – die Kanzlei

Wir vertreten und beraten ADCADA – Anleger in Deutschland und Lichtenstein schon seit Mitte dieses Jahres und haben uns zu den Hintergründen und Hintermännern sowie potentiellen Haftungsgegnern eine umfassende Expertise erarbeitet.  

Gerade jetzt ist eine realistische Einschätzung der rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgangslage für jeden Anleger wichtig. Das können Sie durch Kontaktaufnahme mit uns in einem freundlichen Telefonat erreichen. Aber auch kurzfristige Besprechungstermine bei uns oder an jedem anderem Ort sind möglich. Wenden Sie sich einfach jederzeit per Telefon, Email, Fax oder Brief  an uns oder kommen Sie einfach unverhofft vorbei.

Ihr Erstkontakt mit uns ist generell kostenfrei.
Setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung:

  • per E-Mail: info@rechtsanwalt-reime.de
  • Telefon: 03591 29961 33
  • Telefax: 03591 29961 44
  • oder postalisch: Reime Rechtsanwalt, Innere Lauenstraße 2, 02625 Bauten

Besuchen Sie uns auch unter: https://www.rechtsanwalt-reime.de/





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