Adhäsionsverfahren: Nachteile und Chancen

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Mit dem Adhäsionsverfahren sind Nachteile und Chancen eng verknüpft. Hinter der kryptischen Bezeichnung verbirgt sich ein Verfahren, das Strafrecht und Zivilrecht zusammenführt. Der Verletzte einer Straftat hat die Chance, seine zivilrechtlichen Ansprüche im Strafverfahren gegen den Beschuldigten geltend zu machen. Schmerzensgeld und/oder Schadensersatz müssen nicht in einem zweiten Prozess durchgesetzt werden, wodurch Opfern die belastende Situation einer erneuten Konfrontation erspart bleibt.

Voraussetzung des Adhäsionsverfahrens

Geregelt ist das Verfahren in den §§ 403 ff. StPO (Strafprozessordnung). Voraussetzung für den Antrag ist, dass der Antragsteller zugleich Verletzter einer Straftat ist. Ferner muss er während des Strafverfahrens gestellt werden, wobei nicht bis zum Hauptverfahren abgewartet werden muss. Das Adhäsionsverfahren ist gegen den Beschuldigten zu führen. Zuletzt dürfen die Ansprüche (Schmerzensgeld & Schadensersatz) noch nicht in einem anderen Zivilverfahren geltend gemacht worden sein. Chance des Adhäsionsverfahren ist nämlich auch, dass Gerichte entlastet, und Beweise im Strafverfahren auch unmittelbar für den vermögensrechtlichen Anspruch gewürdigt werden.

Ablauf des Adhäsionsverfahrens

Das Opfer einer Straftat muss einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Gericht stellen. Es ist anzuraten, einen Rechtsanwalt für Opferrecht mit der Wahrnehmung seiner Interessen zu beauftragen. Zum einen kümmert sich der Anwalt um die Formalien. Zum anderen, und das ist das ausschlaggebende Argument, prüft und beziffert er den Adhäsionsantrag. Ferner ist es sinnvoll, wenn der Antrag auf überzeugende Beweise gestützt wird.

Insbesondere die Bezifferung des Anspruchs fällt Opfern einer Straftat regelmäßig schwer. Welche Summe kann der Verletzte verlangen, wenn ihm beispielsweise die Nase durch Körperverletzung gebrochen wurde? Das Wissen wird vorausgesetzt, weil das Strafgericht über einen konkreten Antrag entscheiden muss. Zu beachten ist auch, dass es dem Geschädigten nicht mehr zusprechen darf, als er im Adhäsionsverfahren geltend macht. Das gilt sogar, wenn das Gericht zu der Überzeugung kommt, dass der Anspruch zu niedrig beziffert wurde.

In der Praxis läuft das Verfahren häufig auf den Abschluss eines Vergleichs hinaus. Daran ist auch der Beschuldigte regelmäßig interessiert, weil der sogenannte Täter-Opfer-Ausgleich im späteren Urteil zu seinen Gunsten bewertet wird.

Position des Antragstellers im Verfahren

Vorteilhaft ist das Adhäsionsverfahren für das Opfer deswegen, weil seine Rechte im Strafprozess gestärkt werden.

  1. Der Verletzte hat ein ständiges Anwesenheitsrecht während der Hauptverhandlung.
  2. Dem Verletzten werden Verfahrensrechte eröffnet, wie zum Beispiel das eigene Fragerecht an Zeugen, Sachverständige und den Angeklagten.
  3. Unter den zivilrechtlichen Voraussetzungen kann der Verletzte einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen.

Nachteile des Adhäsionsverfahrens

Im Großen und Ganzen überwiegen die Vorteile. Es ist allerdings zu beachten, dass manches Strafgericht nicht freudig über zivilrechtliche Forderungen entscheidet. Wird der Antrag (teilweise) abgelehnt, muss der Verletzte die anfallenden Kosten dennoch tragen. Im Adhäsionsverfahren sind die Gebühren jedoch geringer als im Zivilverfahren. Im Übrigen bedeutet die (Teil-)Ablehnung des Antrags nicht, dass der Antragsteller seinen Anspruch nicht weiterverfolgen kann! Ihm bleibt dann allerdings ein zweiter Prozess vor dem Zivilgericht nicht erspart.  

Rechtsanwalt Christian Kohlhaas



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