Adoption: Rechte und Pflichten von Adoptiveltern

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Wer keine eigenen Kinder bekommen kann – warum auch immer –, aber einen Kinderwunsch hat, sieht sich schnell mit einem Thema konfrontiert: Adoption. 

Aber wie man sich vorstellen kann, ist das Thema Adoption mit vielen rechtlichen Fragen verbunden. Einige grundlegende Fragen beantworte ich deshalb in diesem Beitrag

Adoption ist nicht gleich Adoption – diese Arten gibt es 

Bei der offenen Adoption kennen sich die leiblichen Eltern und die Adoptiveltern des Kindes. Sie kennen sich entweder persönlich oder namentlich mit Kontaktdaten, damit ein Austausch zwischen beiden Seiten möglich ist. Bei der halboffenen Adoption können leibliche Eltern mithilfe der Adoptionsvermittlungsstelle die Adoptiveltern kontaktieren, bei der sog. Inkognito-Adoption hingegen kommen leibliche Eltern und Adoptiveltern gar nicht in Kontakt. 

Rechtliche Folgen der Adoption: Unterhalt, Erbrecht, Staatsangehörigkeit 

Adoptiert man ein Kind, ist die rechtliche Position des Kindes nach der Adoption identisch mit der eines leiblichen Kindes. Adoptiveltern trifft ab diesem Zeitpunkt für das Adoptivkind das Recht und die Pflicht zur Personensorge (Umgangsrecht!) und Vermögenssorge. Adoptiveltern sind deshalb z. B. genauso zum Kindesunterhalt verpflichtet wie leibliche Eltern. Gleichzeitig ist ein Adoptivkind gegenüber seinen Adoptiveltern gesetzlich erbberechtigt. Denn mit der Adoption enden alle verwandtschaftlichen und privatrechtlichen Beziehungen zur leiblichen Elternfamilie. Denn eine Adoption verändert rechtlich die Verwandtschaftsverhältnisse und kann nur unter sehr engen Voraussetzungen rückgängig gemacht werden. 

Namensrecht & Staatsangehörigkeit und Geburtsurkunde bei Adoption

Das Kind trägt nach der Adoption in der Regel den Nachnamen der Adoptiveltern. Den Vornamen zu ändern ist hingegen oft schwierig. Zwar können Adoptiveltern den Vornamen ihres Adoptivkindes ändern oder ergänzen. Diese Veränderung darf aber das Kindeswohl nicht negativ beeinträchtigen. Je älter ein Kind ist, desto schwieriger dürfte das sein. Außerdem ist bei der Änderung des Vornamens eine Einwilligung des Kindes notwendig. Ist das Kind unter 14 Jahre alt, ist außerdem die Zustimmung des bisherigen gesetzlichen Vertreters notwendig. 

Ist ein Adoptivelternteil Deutscher und wird das Kind aus dem Ausland adoptiert, erhält das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit. Außerdem stellt das Standesamt eine neue Geburtsurkunde auf den Adoptivnamen des Kindes aus. So ist aus der Geburtsurkunde nicht erkennbar, dass das Kind adoptiert ist. Allerdings kann das Kind mit 16 Jahren Einsicht in Gerichts- und Adoptionsvermittlungsakten erhalten, um seine Abstammung zu klären.

Kindergeld, Versicherung, etc. 

Nach einer Adoption wird das adoptierte Kind konsequenter Weise auch sozialrechtlich wie ein leibliches Kind behandelt. So haben Adoptiveltern Anspruch auf Kindergeld und können unter bestimmten Voraussetzung Anspruch auf Elterngeld haben. Wie leibliche Kinder auch, haben Adoptivkinder ein Recht darauf, in der gesetzlichen Krankenversicherung der Eltern mitversichert zu sein.

Fremdadoption, Stiefkindadoption und Verwandtenadoption 

In erster Linie denkt man beim Thema Adoption an die Adoption eines fremden Kindes aus dem In- oder Ausland (Auslandsadoption). Aber auch die Adoption von Erwachsenen ist möglich, z. B. um einen gesetzlichen Erbanspruch zu schaffen oder einen Familiennamen nicht aussterben zu lassen. Außerdem kann man nicht nur „Fremde“ adoptieren: Neben der sog. Fremdadoption sind Adoptionen im Familienumfeld möglich, z. B. als Stiefkindadoption (Adoption der Kinder eines neuen Partners) oder als Verwandtenadoption, die erforderlich werden kann, wenn Kinder von Verwandten z. B. bei einem Unfall ihre Eltern verlieren. 

Sie wollen (ein Kind) adoptieren? 

Sie wollen ein Kind adoptieren, wollen aber zunächst alle rechtlichen Fragen geklärt wissen? Sprechen Sie mich gerne an. Ich beantworte Ihre Fragen rund um das Thema Adoption und begleite Sie anwaltlich im Adoptionsverfahren. Rufen Sie mich an, schreiben Sie mir eine E-Mail oder kontaktieren Sie mich ganz einfach über das anwalt.de-Kontaktformular


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