Änderungen zum Jahreswechsel 2022

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Zum 01.01.2022 ändern sich einige Gesetze. Es folgen deshalb zusammenfassend einige ausgewählte gesetzliche Änderungen:


  1. Der gesetzliche Mindestlohn steigt auf 9,82 Euro pro Stunde an. Zum 01.07.2022 steigt der Mindestlohn dann nochmals auf 10,45 Euro pro Stunde. Im Koalitionsvertrag wurde zudem vereinbart, dass der Mindestlohn sodann nochmals auf 12 Euro pro Stunde steigen soll. Auch der Hartz IV Satz steigt auf 449 Euro pro Monat.
  2. Der Grundfreibetrag erhöht sich von 9.744 auf 9.948 Euro im Jahr 2022. Erst ab diesem Betrag müssen Ledige Personen Einkommensteuer zahlen. Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner gilt der Grundfreibetrag von 19.896 € im Jahr.
  3. Der Atomausstieg wird abgeschlossen und die letzten Atomkraftwerke werden Ende des Jahres 2022 abgeschaltet. Während Deutschland die Atomkraft aus dem Energie-Mix verbannt, werden europaweit neue Atomkraftwerke gebaut, um dem Klimawandel zu begegnen.
  4. Die CO2 Steuer steigt von 25 auf 30 Euro pro Tonne CO2. Diesel und Benzin werden deshalb voraussichtlich teurer. Auch der Steuersatz von Diesel soll durch die neue Bundesregierung erhöht werden und dem von Benzin angeglichen werden, wodurch Diesel sofort um 18 Cent pro Liter teurer werden wird.
  5. Die EEG-Umlage wird gesenkt, wodurch sich der Strompreis eigentlich um bis zu 11 Prozent mindern sollte. Da jedoch auch die Beschaffungspreise für Strom steigen werden wird erwartet, dass die Strompreise auf dem derzeitigen Niveau verbleiben werden.
  6. Kükenschreddern wird verboten. Ebenso tritt zum 01.01.2022 ein Plastiktütenverbot in Kraft. Dabei handelt es sich um ein Verbot für die Standard-Kunststofftaschen, welche im Einzelhandel angeboten wurden.
  7. Die Grundsteuerreform tritt ebenfalls zum 01.01.2022 in Kraft. Durch Änderungen bei der Berechnung der Grundsteuer werden voraussichtlich in den meisten Fällen die Grundsteuern steigen.
  8. Das Briefporto steigt beispielsweise beim Standardbrief von 80 auf 85 Cent.
  9. Ab 01.03.2022 dürfen neue Verträge (z.B. Handyverträge, Fitnesstudio, etc.) lediglich noch eine Kündigungsfrist von einem Monat haben. Die Verträge dürfen sich sodann lediglich noch um einen Monat verlängern.

Ihr Rechtsanwalt

Christian Keßler

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