Agrippina Lebensversicherung AG muss Kunden Widerspruchsrecht gewähren

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Jahrelanges Widerspruchsrecht für Agrippina Lebensversicherung AG Kunden

Kunden der Agrippina Lebensversicherung AG beäugen den Abschluss ihrer Versicherung aus heutiger Perspektive oftmals kritisch. Die eingegangene Verbindlichkeit, ob Lebens- oder Rentenversicherung, erweist sich nicht als profitabel und die damaligen Konditionen erscheinen im Licht der Gegenwart unvorteilhaft. Insbesondere zwischen 1994 und 2007 sind tausende Verbraucher in Deutschland Kunden von Versicherern geworden und haben dies später bereut.

Die Agrippina Lebensversicherung AG ist eine von vielen Versicherungen, die in jenem Zeitraum Versicherungsverträge aufgesetzt hat, von denen sich die Versicherten heute trennen wollen.

Grund dafür ist beispielsweise das sogenannte Policenmodell, das Versicherungsträger wie die Agrippina genutzt haben. Hierbei erhielt der Kunde die Vertragsunterlagen, wichtige Dokumente und Informationen erst nach Vertragsschluss zugesandt. Sich direkt nach Abschluss der Versicherung einen Überblick über die Situation zu machen, war demnach nicht möglich. Aus Gründen des Verbraucherschutzes ist das Policenmodell inzwischen in ganz Deutschland unzulässig.

Ein weiterer Grund für den Wunsch, sich von der teuren Last der Agrippina Lebensversicherung AG zu trennen, ist die Fondsbindung. In tausenden Fällen warben die Versicherungen Kunden damit, die Versicherungssumme an ein Geschäft auf dem Finanzmarkt, bspw. in Form eines Fonds, zu knüpfen. Davon erhoffte man sich rasante und hohe Gewinne. Ein Trugschluss, wie sich herausstellte, die Rendite blieb hinter den Erwartungen zurück. Im Endeffekt stellte die Renten- oder Lebensversicherung eine unverhältnismäßig teure und nicht sonderlich profitable Form der Vorsorge dar.

Doch damit könnte Schluss sein: In tausenden Fällen besteht noch heute die Möglichkeit, dem damaligen Abschluss der Lebensversicherung zu widersprechen. Das eigentlich auf 14 Tage befristete Widerspruchsrecht ist für mehr als die Hälfte derjenigen, die zwischen 1994 und 2007 bei der Agrippina Lebensversicherung AG einen Vertrag geschlossen haben, noch existent.

Widerspruch statt Kündigung und Rückkaufswert – Agrippina Kunden profitieren von Fehlern der Versicherung

Und dieses Widerspruchsrecht kann sich auszahlen. Um sich im Normalfall von der eigenen Lebens- oder Rentenversicherung zu trennen, ist die Kündigung der einzige Weg. Hierbei erhält der Kunde von der Versicherung den sogenannten Rückkaufswert ausgezahlt. Bei der Agrippina Lebensversicherung AG stellt dieser Rückkaufswert im Regelfall allerdings nur einen Bruchteil der eingezahlten Beiträge dar. Deswegen sehen bis heute viele unglückliche Kunden von einer Kündigung ab.

Beim Widerspruch erfolgt die Trennung anders. Infolge des Widerspruchs wird der Versicherungsvertrag rückabgewickelt. Dabei werden neben minimalen Abzügen alle eingezahlten Beiträge an den Kunden ausgeschüttet. Im Verhältnis zur Kündigung also eine wesentlich attraktivere Variante, dazu fällt die teure Last der unvorteilhaften Lebensversicherung weg.

Rechnungen von Verbraucherschützern haben vielfach ergeben, dass sich der Widerspruch und der darauffolgende Abschluss einer attraktiveren Form der Vorsorge im Verhältnis zum Beibehalt der Versicherung, beziehungsweise im Verhältnis zur Kündigung enorm auszahlt – die Ersparnis ist erheblich. Der Widerspruch lohnt sich also definitiv!

Voraussetzung für das Bestehen des Widerspruchsrechts ist, von der Agrippina Lebensversicherung AG eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung erhalten zu haben. Fehlerhaft ist diese, wenn die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt worden sind. Eine Widerspruchsbelehrung muss den Verbraucher vollumfänglich, präzise und unmissverständlich über dessen Rechte informieren. Die Agrippina missachtete dieses Gebot in tausenden Fällen, wie der BGH bereits festgestellt hat.

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Dennoch können Abweichungen vom Muster und individuelle Absprachen Auswirkungen auf das „ewige“ Widerspruchsrecht haben. Die Kanzlei Werdermann | von Rüden bietet deswegen allen potentiell Betroffenen eine kostenlose Erstprüfung des Versicherungsvertrags an.

Nutzen Sie Ihre Chance, sich von der eigenen Lebensversicherung zu trennen und durch effektive Vorsorge mehr Geld zu sparen!

Nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Erstberatung wissen Sie,

  • wie Ihre Widerspruchsbelehrung zu bewerten ist,
  • ob sich die Rückabwicklung für Sie wirtschaftlich lohnt,
  • was Sie die Durchsetzung Ihrer Rechte kostet!
  • Sie gehen kein Risiko und keine Verpflichtung ein!

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