Agrofinanz GmbH: Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens – Handlungsmöglichkeiten der Anleger?
- 2 Minuten Lesezeit
Am 24. Mai eröffnete das Amtsgericht Kleve das Regelinsolvenzverfahren über das Vermögen der Agrofinanz GmbH, aufgrund von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung (Az.: 32 IN 95/15). Das Gericht bestellte Herrn Rechtsanwalt Horst Piepenburg zum Insolvenzverwalter. Betroffene sollten deshalb rechtzeitig ihre Forderungen form- und fristgerecht bis zum 21. Juni 2016 beim Insolvenzverwalter anmelden. Für den 12. Juli 2016 ist eine Gläubigerversammlung angesetzt.
Die Agrofinanz GmbH bietet Investitionen in Rohstoffe wie zum Beispiel Kakaobäume und Ölpalmen. Anleger mieten die Pflanzen an und erhielten im Gegenzug durch die Agrofinanz GmbH regelmäßige Ausschüttungen. Weiterhin verpflichtete sich das Unternehmen zum Rückkauf der Anlageobjekte nach Ablauf der Mietzeit. Hierbei handelt es sich um ein Einlagengeschäft, welchem nach § 32 KWG die Erlaubnis zu fehlte. Anfang Dezember untersagte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Agrofinanz GmbH das Einlagengeschäft. Der Untersagung kam die Anordnung der Rückzahlung der gesamten Einlagen einher. Den von Agrofinanz eingelegten Widerspruch gegen den Bescheid der BaFin wies das Verwaltungsgericht Frankfurt jedoch ab. Das Risiko, dass die Gesellschaft nicht über nötige liquide Mittel verfügte, realisierte sich am 04. Januar 2016 durch die Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens.
Schadensersatzansprüche von betroffenen Anlegern
Die Forderungen sollten zeitig beim zuständigen Insolvenzverwalter angemeldet werden. Anleger könnten mit hohen Verlusten bis hin zum Totalverlust rechnen. Es bleibt unwahrscheinlich, dass die Insolvenzmasse ausreicht, um sämtliche Forderungen zu bedienen. Betroffene sollten deshalb frühzeitig reagieren und anwaltlichen Rat hinzuziehen um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen und weitere rechtliche Möglichkeiten auszuschöpfen.
Sie haben Fragen? Wir sind für Sie da.
Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben oder rechtliche Hilfe benötigen, rufen Sie uns einfach an oder nutzen Sie unseren kostenlosen Rückrufservice.
Die Anwaltskanzlei für Anlegerschutz, Bankrecht und Kapitalanlagerecht
Die IVA Rechtsanwalts AG ist eine auf den Anlegerschutz spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei, die bundesweit ausschließlich geschädigte Kapitalanleger vertritt. Aufgrund unserer konsequenten Spezialisierung auf das Kapitalanlagerecht und dadurch, dass wir ausschließlich für geschädigte Kapitalanleger tätig werden, bieten wir Anlegerschutz auf höchstem Niveau.
Für weitere Informationen oder Fragen stehen wir Ihnen auf www.anlegerschutz.ag gerne zur Verfügung.
Artikel teilen: