Agrofinanz GmbH im vorläufigen Insolvenzverfahren - Fachanwalt informiert

  • 1 Minuten Lesezeit

Das Amtsgericht Kleve eröffnete am 4. Januar 2016 das vorläufige Insolvenzverfahren (Az.: 32 IN 95/15) über die Agrofinanz GmbH aufgrund von Zahlungsunfähigkeit. Mitverantwortlich könnte die von der BaFin angeordnete Rückzahlung aller Einlagen, aufgrund eines unerlaubt betriebenen Einlagegeschäfts, sein.

Die Agrofinanz GmbH bot Investitionen in Rohstoffe wie zum Beispiel Kakaobäume an. Anleger mieteten die Pflanzen und Agrofinanz GmbH verpflichtete sich bei einem Rückkauf der Pflanzen nach Ablauf der Mietzeit den ursprünglichen Kaufpreis zurückzuerstatten. Hierbei handelte es sich um ein Einlagegeschäft, welchem nach § 32 KWG die Erlaubnis zu fehlte. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) untersagte am 11. Dezember 2015 dem Unternehmen Agrofinanz GmbH das Einlagegeschäft. Hintergrund seien gemäß § 32 KWG unerlaubt betriebene Einlagegeschäfte. Mit der Untersagung geht die Anordnung von Rückzahlung der gesamten Einlagen einher. Der von Agrofinanz eingelegte Widerspruch gegen den Bescheid der BaFin wies das Verwaltungsgericht Frankfurt am 23. November 2015 ab.

Schadensersatzansprüche für Anleger

Anlegern droht ein hoher finanzieller Verlust bis Totalverlust. Sollte die Insolvenzmasse für ein reguläres Insolvenzverfahren ausreichen, so wird geraten zeitnah Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden. Darüber hinaus sollten Sie sich anwaltliche Beratung hinzuziehen um mögliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Betroffene könnten Schadensersatzansprüche im Fall einer lückenhaften und nicht ordnungsgemäßen Aufklärung ihrer Geldanlage durchsetzen.

Sie haben Fragen? Wir sind für Sie da

Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben oder rechtliche Hilfe benötigen, rufen Sie uns einfach an oder nutzen Sie unseren kostenlosen Rückrufservice.

Die Anwaltskanzlei für Anlegerschutz, Bankrecht und Kapitalanlagerecht

Die IVA Rechtsanwalts AG ist eine auf den Anlegerschutz spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei, die bundesweit ausschließlich geschädigte Kapitalanleger vertritt. Aufgrund unserer konsequenten Spezialisierung auf das Kapitalanlagerecht und dadurch, dass wir ausschließlich für geschädigte Kapitalanleger tätig werden, bieten wir Anlegerschutz auf höchstem Niveau.

Für weitere Informationen oder Fragen stehen wir Ihnen auf www.anlegerschutz.ag gerne zur Verfügung.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jan Finke

Beiträge zum Thema