Agrofinanz GmbH-Insolvenz. Was bedeutet dies für Anleger?

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Am 04.01.2016 wurde das Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Agrofinanz GmbH, Kleve (HRB 11225), eröffnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Horst Piepenburg aus Düsseldorf bestellt (§§ 21, 22 Insolvenzordnung). Zuständig ist das Amtsgericht Kleve als Insolvenzgericht.

Wie berichtet hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Agrofinanz GmbH im vergangenen Jahr den Geschäftsbetrieb untersagt und die Rückabwicklung der geschlossenen Verträge angeordnet. Laut BaFin handelt es sich bei den Agrofinanz-Aktivitäten um unerlaubte Geschäfte. Rechtsbehelfe der Agrofinanz gegen die BaFin-Anordnungen waren bisher erfolglos. Die gerichtlichen Verfahren sind allerdings wohl noch nicht abgeschlossen.

Dem Vernehmen nach hatte die Agrofinanz GmbH ihre Anleger noch am Ende des Jahres 2015 über die Beantragung der Insolvenz informiert.

Die Agrofinanz GmbH aus dem nordrhein-westfälischen Kleve/Niederrhein hat Anlegern aus dem In- und Ausland Anteile an Palmölplantagen und Kakaopflanzen verkauft, die sich in Ecuador befinden. Die Anleger erwarben dabei nach Agrofinanz-Angaben Eigentum an einer bestimmten Anzahl von Ölpalmen (so genannte Plots). Ob die verkauften Ölpalmen tatsächlich existieren und die Anleger tatsächlich Eigentum an den Ölpalmen erworben haben, ist gegenwärtig kaum einzuschätzen. Hier gilt auch das Recht des südamerikanischen Staates Ecuador.

Agrofinanz hatte sich gegenüber den Anlegern zur Zahlung von Jahresmieten (Ausschüttungen) in Höhe von bis zu 9 % p.a. und zum Rückkauf der Ölpalmen am Ende der Vertragslaufzeit verpflichtet. Diese Zahlungen sind mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingestellt worden.

Rechtstipp:

Anleger der Agrofinanz werden Post vom vorläufigen Insolvenzverwalter erhalten. Darin dürften sie aufgefordert werden, ihre Ansprüche anzumelden. Wegen der Vielzahl der betroffenen Anleger geht diese Mitteilung möglicherweise erst in einigen Wochen oder gar Monaten zu.

Anlegern wird empfohlen, sich von einem mit Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Experten anwaltlich beraten und wegen der Sicherung und Durchsetzung ihrer Ansprüche vertreten zu lassen. Aufgrund der Intervention der deutschen Aufsichtsbehörde BaFin deutet sich an, dass neben der Agrofinanz GmbH selbst auch die Geschäftsführer und Initiatoren/Gesellschafter der Agrofinanz den Anlegern gegenüber haften könnten. Es bleibt allerdings abzuwarten, ob ein Gericht die Anordnungen der BaFin abschließend bestätigt.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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