Corona-Krise – Mittelstand soll durch neues KfW-Programm besser mit Liquidität versorgt werden

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Deutsche Mittelstandsunternehmen haben in der jüngsten Vergangenheit immer wieder unzureichende Unterstützung zur Liquiditätssicherung beklagt.

Die in allen Bundesländern gewährten einmaligen Zuschüsse wurden zwar vielfach schnell und unbürokratisch gewährt. Allerdings waren diese Zahlungen in Höhe zwischen 9.000 EUR und 25.000 EUR für viele Unternehmen nicht mehr als ein 'Tropfen auf den heißen Stein'. Größere Ausgaben ließen sich damit nicht finanzieren.

Die bisher über die KfW zur Verfügung gestellten Bürgschaften für Kredite über die Hausbanken haben in der Praxis zwei Nachteile:

1. Die KfW-Bürgschaften sichern lediglich 80 oder 90 % der Kredite. Dies führt in der Praxis vielfach dazu, dass die Hausbanken wegen des verbleibenden Restrisikos von zehn bis 20 % des Kreditbetrags überhaupt keine Kredite vergeben.

2. Sowohl die Hausbank wie auch die KfW führen unabhängig voneinander Kreditprüfungen durch. Dieses kann im Einzelfall zu einer sehr langen Bearbeitungsdauer führen. In Zeiten akuten Liquiditätsbedarfs passen lange Bearbeitungszeiten nicht zum Finanzbedarf vieler Unternehmen.

Das neue KfW-Programm sieht nunmehr 100%ige Bürgschaftsabsicherung von Krediten durch die KfW vor.

Antragsberechtigt für diese Kredite sind Betriebe mit mindestens zehn Mitarbeitern.

Die Höhe der Kreditbeträge ist vom Umsatz der Unternehmen abhängig.  Die Höchstbeträge dieser Kredite liegen bei 800.000 EUR. 

Die Laufzeit der Kredite beträgt maximal zehn Jahre. Der Zins beträgt 3 % per annum. Eine zeitweise Tilgungsstundung ist im Einzelfall möglich.

Eine Kreditprüfung ist weder bei der Hausbank noch bei der KfW vorgesehen. Die Antragsteller müssen lediglich belegen, dass sie sich zum 31.12.2019 nicht in finanziellen Schwierigkeiten befanden.

Dieses Prozedere soll sicherstellen, dass die Anträge sehr schnell beantragt und bewilligt werden können. 

Im Ergebnis ähnelt das neue KfW-Programm dem Prozedere, welches die schweizerische Bundesregierung für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) in der Schweiz schon Mitte März 2020 aufgelegt hatte. 

Die schweizerischen KMU können Kredite bis zu 500.000 CHF ohne Zinslast über ihre Hausbank beantragen. Für diese Kredite haftet die schweizerische Regierung zu 100 %. Die Banken haben kein eigenes Kreditrisiko. Folge:  Dem Vernehmen nach wurden in der Schweiz diese Kredite vielfach binnen eines Tages nach Antragsstellung von den Hausbanken ausgezahlt. 

Tipp: 

Deutsche Mittelstandsunternehmen sollten genau prüfen, welche Möglichkeiten es für sie gibt, Hilfen von der Bundes- und Landesregierung zu beantragen. 

Die genaue Kenntnis von Hilfen und Förderungsmöglichkeiten kann im Einzelfall über den Fortbestand eines Unternehmens oder eine ansonsten unvermeidbare Insolvenz entscheiden.

Der Bank- oder Sparkassenberater ist in diesem Kontext ein möglicher, nicht aber immer ein geeigneter Ansprechpartner. 

Denn Banken und Sparkassen bevorzugen den Verkauf eigener Produkte. Die Gebühren für staatlich geförderte oder abgesicherte Kredite sind oftmals begrenzt bzw. gedeckelt und deshalb aus der Sicht der Hausbanken wenig attraktiv.

In diesem Kontext ist ein mit dem Bankensektor und den staatlichen Fördermöglichkeiten vertrauter unabhängiger Berater oftmals die optimale Informationsquelle. Dieser Berater hat ausschließlich die Interessen seines Mandanten im Blick und berät völlig losgelöst von Verkaufsinteressen anderer Stellen.

Die Kanzlei DR. IDELMANN & ASSOCIATES aus Düsseldorf verfügt über finanzspezifisches Know-how und persönliche Kontakte zu den staatlichen Förderbanken KfW und NRW.BANK.



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