Aix-trader - Bitte nicht! Bafin-Warnhinweis - Anwaltsinfo!

  • 2 Minuten Lesezeit

Auch vor dieser Firma müssen wir warnend die Hände heben.

Auch wir kommen in unserer Kanzlei kaum hinterher, uns auf Zurufe von Anlegern, Mandanten oder Warnhinweisen mit allen Anbietern zu beschäftigen, die es nach unserem Eindruck nicht gut mit dem anvertrauten Geld ihrer Kunden meinen.

Nun also die Handelsplattform Aix-trader, im Netz unter www.aix-trader.com zu finden.

Und auch hier immer dasselbe Spiel, dasselbe Erscheinungsbild. Auf den ersten Blick hui, auf den zweiten Blick...nun ja.

Gucken Sie selbst!

Wo ist das Impressum?

Wer betreibt denn die Firma?

Und wer soll dieser CEO und Gründer Peter Marszalek sein, dessen Firma nach Angaben auf der Internet-Seite 50000 Kunden vertrauen? Wo im Netz finde ich über einen solchen Prominenten weitere Informationen?

Aber nichts zu finden. Jedenfalls ich finde nichts.

Und darum - lassen Sie es bitte.

Und wenn Sie unbedingt traden müssen, dann gehen Sie zu einem der vielen seriösen Anbieter, die es auch in Deutschland gibt, für die ich aber hier natürlich keine Werbung mache.

Übrigens - die Finanzaufsicht BaFin warnt nun auch vor Angeboten der AIX Traider. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen auf seiner Website aix-trader.com ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen an. Eine AIX Traider wird von der BaFin nicht beaufsichtigt.

Also nochmal - lassen Sie es bitte bei der Firma sein.

Warum unser Hinweis?

Auch hier quasi in Endlosschleife unser Warnhinweis:

Bitte glauben Sie nicht den Beteuerungen geschulter Callcenter-Mitarbeiter!

Und wer bereits überwiesen hat, der mache sich klar: Anleger sollten nicht in "die Falle tappen" und sich in trügerischer Sicherheit wiegen, denn die Täter nutzen hier oftmals den IBAN-Trick, was bedeutet, dass Empfängerbanken nicht mehr den Kontoinhaber des Empfängerkontos mit der IBAN abgleichen. Sprich: "Das Geld ist nicht weg, es hat jetzt nur ein anderer (Kontoinhaber)".

Anleger bei Aix-Trader sollten daher nach Ansicht von der Berliner Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten unbedingt umgehend handeln, andernfalls besteht höchste Gefahr für die überwiesenen Anlegergelder.

In dem Fall müssten Ansprüche gegen die Verantwortlichen geprüft werden, z.B. gem. § 826 BGB genauso wie mögliche Ansprüche gegen fremde Kontoinhaber und Empfängerbanken.

Rechtsschutzversicherungen erteilen oftmals Kostenschutz für ein Vorgehen, und unsere Kanzlei stellt auch gerne eine kostenlose Anfrage bei der RS-Versicherung des Anlegers.

Betroffene Anleger können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB in Berlin wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.



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