Aixtron-Übernahme gescheitert: Aktionäre müssen jetzt aktiv werden

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Am 8. Dezember wurde bekannt, dass der chinesische Investor Fujian Grand Chip Investment die geplante Übernahme des Maschinenbau-Unternehmens Aixtron nun endgültig platzen lässt. Grund ist zum einen das Veto des amerikanischen Präsidenten Barack Obama gegen den Verkauf der US-Aktivitäten von Aixtron und zum anderen die nach wie vor fehlende Genehmigung des Bundeswirtschaftsministeriums. „Die Aktie des Aachener Anlagenbauers ist nach dem Bekanntwerden des Scheiterns der Übernahme nochmals abgesackt. Für die betroffenen Aixtron-Aktionäre ist das eine weitere Hiobsbotschaft“, sagt Klaus Nieding, Vorstand der Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft.

Doch die Aixtron-Anteilseigner haben durchaus die Möglichkeit, sich zu wehren. „Den geschädigten Aktionären steht die Möglichkeit offen, Schadensersatz nach den Vorschriften des Verwaltungsrechts zu verlangen. Sie haben darauf vertraut, dass die seitens des Bundeswirtschaftsministeriums erteilte Unbedenklichkeitsbescheinigung Bestand hat. Nur auf Basis dieser Überzeugung haben sie ja ihre Aktien dem Übernehmer angedient“, sagt Nieding.

Die Aixtron-Übernahme durch den chinesischen Investor war eigentlich schon so gut wie durch. Fujian Grand Chip Investment hatte den Aixtron-Aktionären ein Angebot unterbreitet, das von vielen angenommen worden war. Angepeilt wurde eine Beteiligungsquote von 50,1 Prozent. Die Frist zur Annahme endete am 21. Oktober 2016. Am 8. September 2016 hatte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel die außenwirtschaftsrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt. Dann wurde die Aixtron SE darüber informiert, dass die Unbedenklichkeitsbescheinigung aufgrund von Sicherheitsbedenken der USA widerrufen worden sei.

Geschädigte Aktionäre können sich kostenlos auf der Homepage der Kanzlei Nieding+Barth registrieren lassen, um eine Prüfung und Durchsetzung möglicher Schadensersatzansprüche vornehmen zu lassen.


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