Kanzlei verklagt Wirtschaftsministerium auf Schadenersatz in Sachen Aixtron

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Die gescheiterte Übernahme des Aachener Anlagenbauers Aixtron durch den chinesischen Investor Fujian Grand Chip Investment könnte für das Bundeswirtschaftsministerium noch ein kostspieliges Nachspiel haben. Das Berliner Landgericht wird sich demnächst mit der Frage befassen, ob das Ministerium Aixtron-Aktionären wegen der überraschenden Rücknahme einer außenwirtschaftsrechtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung, was ursächlich für das Scheitern der Übernahme war, eine Entschädigung zahlen muss. „Wir haben für Aixtron-Aktionäre nun – soweit ersichtlich – die ersten Klagen eingereicht“, sagt Klaus Nieding, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Gründer der Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft.

Hintergrund der Klage ist die Tatsache, dass die Aktionäre des Aachener Unternehmens auf den Bestand der erteilten Unbedenklichkeitsbescheinigung vertraut hatten. „Nur auf Basis dieser Überzeugung haben sie ihre Aktien dem Übernehmer angedient“, so Andreas M. Lang, Vorstand von Nieding+Barth. „Durch die Andienung der Aktien waren die Aktionäre dann gehindert, die Aktien anderweitig zu veräußern“, erläutert Lang. Für die dadurch entstandenen Schäden muss die Bundesrepublik nach Ansicht der Kapitalanlagerechtler haften.

Die Aixtron-Übernahme durch den chinesischen Investor war eigentlich schon beschlossene Sache. Fujian Grand Chip Investment hatte den Aixtron-Aktionären ein Angebot unterbreitet, das von vielen angenommen worden war. Angepeilt wurde eine Beteiligungsquote von 50,1 Prozent. Die Frist zur Annahme endete am 21. Oktober 2016. Am 8. September 2016 hatte der damalige Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel die für den Deal notwendige außenwirtschaftsrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt. Am 21. Oktober 2016 wurde die Aixtron SE überraschend darüber informiert, dass diese Bescheinigung widerrufen worden sei. Der Grund: Vonseiten des US-Geheimdienstes wurde dargelegt, dass China von Aixtron-Maschinen produzierte Teile unter anderem in seinem Nuklearprogramm einsetzen könnte. Entsprechend wäre die Übernahme sicherheitsrechtlich äußerst brisant.

Geschädigte Aktionäre können sich kostenlos bei der Kanzlei Nieding+Barth registrieren lassen, um eine Prüfung und Durchsetzung möglicher Schadensersatzansprüche vornehmen zu lassen.


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