Aktuelle Abmahnung Fast Fashion Brands GmbH: Marke „ESHA“

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Uns liegt erneut eine aktuelle markenrechtliche Abmahnung der Fast Fashion Brands GmbH vor, in dem diese durch die Kanzlei CBH die Verletzung ihrer Markenrechte rügen lässt. Gegenstand der uns vorliegenden Abmahnung ist hierbei, wie in der Vergangenheit bereits auch schon, die Marke „ESHA“. Der Vorwurf gegen unsere Mandantschaft besteht darin, dass diese im Rahmen des von ihr betriebenen Onlineshops die Bezeichnung „ESHA“ in der Produktbewerbung und Beschreibung verwendet habe. Hieraus folge eine Markenrechtsverletzung an der DE-Marke 30 2016 023 794.

Was wird in der Abmahnung gefordert?

Die Gegenseite fordert neben der Abgabe einer die Wiederholungsgefahr ausräumenden strafbewehrten Unterlassungserklärung Kosten der Rechtsverfolgung auf Grundlage eines Gegenstandswertes in Höhe von 50.000,00 € nebst Umsatzsteuer und Testkaufkosten. Dies entspricht einem Betrag von ca. 2.000,00 €.

Daneben wird die Erteilung von umfangreicher Auskunft verlangt sowie die Anerkennung einer zusätzlichen Schadensersatzpflicht.

Wie ist mit Abmahnungen der Fast Fashion Brands GmbH umzugehen?

Zunächst gilt, wie bei einer jeden markenrechtlichen Abmahnung auch, es genau zu prüfen, ob trotz der Verwendung eines geschützten Zeichens in der Tat eine Markenrechtsverletzung vorliegt. Denn vielfach wird nach unserer Erfahrung das Vorliegen einer Markenrechtsverletzung vorschnell angenommen. Entscheidender Faktor ist hier bspw. die Frage, ob eine markenmäßige Verwendung vorliegt. Dies bedeutet, dass die Marke auch in der Art und Weise benutzt worden sein muss, dass diese durch den Verkehr als solche wahrgenommen wird. An dieser Stelle eröffnet sich im Markenrecht regelmäßig, insbesondere im Bereich der Textilien, enormes juristisches Diskussionspotenzial, was einerseits entweder zu kompletten Abwehr der Abmahnung führen kann oder dazu geeignet ist, eine Verhandlungsposition zu schaffen, die es ermöglicht, die geltend gemachten Ansprüche so klein wie möglich zu halten.

Es sollte keinesfalls versucht werden die Angelegenheit auf eigene Faust zu verteidigen. Der Grund hierin liegt nicht nur in der Komplexität des Markenrechtes an sich, sondern insbesondere in dem enormen Kostenrisiko, was markenrechtlichen Abmahnungen aus der Natur der Sache anhängt. Die Streitwerte sind enorm. Im Falle der Nichtbeachtung der Fristen drohen hier einstweilige Verfügungsverfahren oder Klagen, die bei fehlerhaften Umgang durchaus zu Kosten im fünfstelligen Bereich führen können. Insofern ist es auch nicht zu unterschätzen, dass im Falle der Abgabe einer auch nur modifizierten strafbewehrten Unterlassungserklärung eine Beratung dahingehend erfolgt, dass ggf. Vertragsstrafen ausgeschlossen werden. Es kommt hierbei auf zahlreiche juristische Details an, die der Abgemahnte nach Erhalt der Abmahnung zu beachten hat. Häufig ist die Abmahnung an sich gar nicht das Problem, sondern dasjenige, was folgt, wenn bestimmte juristische Gegebenheiten nach Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung oder auch im Falle eines gerichtlichen Titels nicht beachten werden. Insofern beobachten wir bspw. immer mehr, dass im Falle von gerichtlichen Titeln durchaus mehr und mehr Ordnungsgeldverfahren durchgeführt werden.

Wie können wir Ihnen helfen?

Wir haben bereits zahlreiche Abmahnungen der Fast Fashion Brands GmbH verteidigt und zahlreiche Mandanten in diesem Bereich vertreten. Insofern sind uns natürlich nicht nur Abmahnungen der Marke „ESHA“ bekannt, sondern auch durchaus Abmahnungen anderer Marken, die durch die Fast Fashion Brands GmbH gehalten werden. Sollten Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung und bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles an. Wir sind eine Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtschutz, zu der unter anderem auch das Markenrecht zählt. Das Markenrecht nimmt einen Großteil unserer täglichen Arbeit ein, sodass wir Ihnen auf jeden Fall rechtssicher und mit der notwendigen Kompetenz in diesem Bereich weiterhelfen können. Senden Sie uns die Abmahnung an ra@kanzlei-heidicker.de unverbindlich zu oder rufen Sie uns gerne ebenfalls unverbindlich an. Im Falle der Zusendung per E-Mail melden wir uns im Regelfall am gleichen Tage noch bei Ihnen zurück.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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