Aktuelle Rechtslage Garantieübernahmeerkläung und Sicherheit, Ausstieg möglich? Fachanwalt hilft

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Bei Unternehmensfinanzierungen ist es häufig zu beobachten, dass die Gesellschafter bzw. geschäftsführenden Gesellschafter weitere Sicherheiten in Form von persönlichen Garantieübernahmeerklärungen erbringen müssen.

Diese Form der Sicherheit wird auch gerne in der Krise einer Gesellschaft von den Banken gewählt und aufgrund der wirtschaftlichen Schieflage relativ problemlos  durchgesetzt

Umso mehr müssen die Garantiegeber, also die sicherheitengebenden Gesellschafter bzw. Unternehmer, nach Auffassung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser wissen, dass auch derartige persönlich treffenden Garantieübernahmeerklärungen rechtlich überprüfbar und auch angreifbar sind.

In der Praxis hat sich gezeigt, dass hier verschiedene rechtliche Instrumente die persönlichen Garantieübernahmeerklärungen zu Fall bringen können.

Eine persönliche Vollhaftung, bis zur Höhe der übernommenen Garantie, und damit einhergehend eine Gefährdung der Existenz, kann so vermieden werden.


Je nach Einzelfall kann zum Beispiel eine Inhaltskontrolle nach AGB-Recht zur Unwirksamkeit der Garantieerklärung führen.

Auch sind weitere Anfechtungstatbestände wegen Irrtum und/oder Ausnutzung der wirtschaftlichen Notlage denkbar. 

Auch weitere spezielle bankrechtliche Vorschriften können dazu führen, dass die übernommene Garantie von Anfang an nicht wirksam vereinbart worden ist.


Bei drohender oder erfolgter Inanspruchnahme des Gesellschafters (Garantiegebers) aus der selbstständigen Garantieübernahmeerklärung sollte nach Auffassung von Rechtsanwalt Eser, so schnell wie möglich fachanwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden.


Als im Bankrecht und Kapitalmarktrecht spezialisierte Fachanwaltskanzlei (18 Jahre Berufserfahrung) prüfen wir die Rechtmäßigkeit Ihrer Garantieübernahmeerklärung nach verschiedenen rechtlichen Parametern.


Wir führen zudem Gespräche mit den finanzierenden Banken, bemühen uns um eine Einigung / einen außergerichtlichen Vergleich.


Denn aus unserer Praxis wissen wir, dass die allermeisten Unternehmer und Selbstständigen eine außergerichtliche Lösung anstreben und eine langjährige gerichtliche Auseinandersetzung gerne vermeiden wollen.

Dies geht nach unserer Erfahrung aber nur durch die Einschaltung taktisch klug auftretender Fachanwälte für Bankrecht.


Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.



Foto(s): Foto von Scott Graham auf Unsplash


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