Kreditkartenbetrug? Aktuelle Rechtslage und Soforthilfe vom Fachanwalt

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Nach den Erfahrungen von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser, 18 Jahre Berufserfahrung,  kommt es leider relativ häufig vor, dass Zahlungsdientsleister bzw. Kreditkartenunternehmen ihren Kunden, die Opfer von Online-Kreditkartenbetrug geworden sind, die Rückerstattung der abgebuchten Beträge verweigern.

Die Banken argumentieren in der Regel dann damit, dass der geschädigte Kunde sich angeblich grob fahrlässig verhalten hätte.

In solchen Fällen sollte ein auf Bankrecht spezialisierter Fachanwalt aufgesucht werden. Denn die Rechtslage ist zunächst auf Seiten des geschädigten Bankkunden.


Denn nach der Rechtslage müssen die Banken Zahlungsvorgänge, die ohne die Freigabe der Kunden vorgenommen wurden, tatsächlich zurückerstatten. Dies ergibt sich eindeutig aus § 675u Satz 2 BGB.

Lediglich bis zur Meldung des Verlustes besteht gemäß § 675 V BGB eine Haftung in Höhe von maximal 50 EUR.

Gegen diesen gesetzlichen Erstattungsanspruch könnten die Banken allenfalls mit einem Schadensersatzanspruch aufrechnen, wenn Sie dem Kunden sog. grobe Fahrlässigkeit nachweisen können. Dieser Nachweis ist allerdings für die Bank sehr schwierig zu führen.

Denn die sog. Beweislast liegt auf Seiten der Bank. Diese muss nämlich selbst konkret nachweisen, dass der Kunde grob fahrlässig gehandelt hat.

Einen Fall grober Fahrlässigkeit hat zum Beispeil das Oberlandesgericht Stuttgart in einem Fall verneint, sodass die Bank verpflichtet ist, den abverfügten Betrag zu erstatten (OLG Stuttgart, Urt. v. 08.02.2023, 9 U 200/22, nicht rechtskräftig). Es handelt sich immerhin um einen Betrag von 18.000 EUR, den der dortige Kläger nun zurückerstattet erhält.

Auch eine Beweiserleichterung nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises kam der Bank nicht zugute.


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Wie man an dem Urteil des Oberlandesgerichtes Stuttgart sieht, lohnt es sich, sich zu verteidigen.

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Foto(s): Kemal Eser

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