Aktuelle Rechtslage German Property Group (früher Dolphin Trust), News vom Fachanwalt für Bankrecht
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NDR, BR und Süddeutscher Zeitung berichteten bereits letztes Jahr ausgiebig über ihren Verdacht, dass es sich bei der Insolvenz rundum die German Property Group (früher Dolphin Trust) um einen Anlegaskandal gigantischen Ausmaßes handeln kann.
Bereits im März 2023 deuteten Presserecherchen und Angaben des Insolvenzverwalters nämlich darauf hin, dass die von der German Property Group bewegte Geldmenge zwischen 1 Milliarde und 3 Milliarden Euro liegen kann.
Der Fall wäre von der Größenordnung daher am ehesten mit dem Masseschadensfall Wirecard vergleichbar.
Nach weiteren Recherchen von NDR, BR und Süddeutscher Zeitung sollen bei den ausländischen Investoren, vorrangig aus Großbritannien, Irland, Südkorea, Hongkong, Singapur und Malaysia, ungefähr eine Milliarde Euro eingeworben worden sein. Dabei soll es sich um 15.000 bis 25.000 überwiegend Kleinanleger mit Summen ab 10.000 Euro aber auch um institutionelle Investoren mit hohen Anlagesummen handeln.
Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt seit letztem Jahr nun gegen den Gründer und ehemaligen Geschäftsführer der GPG, Charles Smethurst, wegen des Verdachts auf Insolvenzverschleppung und Anlagebetrug.
Aufgrund der Insolvenz von Immobiliengesellschaften der German Property Group-Gruppe aus Langenhagen wird die auf Anlegerschutz spezialisierte Fachanwaltschaft Kanzlei Eser Law seit letztem Jahr nach Hilfe und nach Rückabwicklungsmöglichkeiten konsultiert.
Die Anleger haben die Sorge, dass sie mit Ihrem Investmet einen Totalverlust erlitten haben.
Die Anleger teilen durchgehend mit, dass sie nicht über alle Risiken und Nachteile und über die Höhe der Vermittlungsprovisionen aufgeklärt worden sind. Sie fragen nach Rückabwicklungs- bzw. Ausstiegsmöglichkeiten.
Geschädigte Anleger stehen möglicherweise im Einzelfall Schadensersatzansprüche gegen Anlagevermittler und Anlageberater zu, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Kemal Eser.
Der faktische Vorteil bei einer Vorgehensweise gegen Anlagevermittler und Anlageberater besteht in der Tatsache, dass diese über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung verfügen müssen, sodass im Fall einer Verurteilung eines Anlagevermittlers, die Versicherung den Schaden zu tragen hat.
Denn nach weiteren Recherchen des NDR sollen Anlagevermittler bis zu 20 % Provisionen erhalten haben. Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes muss aber über die Höhe von Vertriebsprovisionen ungefragt aufgeklärt werden. Erfolgt eine derartige Aufklärung nicht, bestehen Schadensersatzansprüche gegen Anlagevermittler und Berater schon aufgrund der fehlerhaften Aufklärung über Grund und Höhe der Vertriebsprovisionen.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat der Anlagevermittler/Anlageberater den Anleger nämlich vollständig und zutreffend über alle Risiken und Nachteile sowie über die Höhe der Provisionen, die er erhalten hat, aufzuklären.
Kann dem Anlagevermittler/Anlageberater nur eine Pflichtverletzung nachgewiesen werden, besteht ein Schadensersatzanspruch in Höhe des getätigten Investments.
Nach den jahrzehntelangen Erfahrungen von Herrn Eser, 20 Jahre Berufserfahrung, seit 2008 Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, müssen in diesem Zusammenhang vor allem Rückabwicklungsmöglichkeiten wegen fehlerhafter Aufklärung und Beratung (außerordentliches Kündigungsrecht) und auch die Rückabwicklung durch den Widerrufsjoker (Haustürsituation bzw. Abschluss außerhalb geschlossener Geschäftsräume) geprüft werden.
Rückabwicklungsansprüche und Widerrufsmöglichkeit prüfen lassen!
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Wenn insoweit eine Rechtsschutzversicherung besteht, führen wir für Sie auch kostenfrei die Deckungsanfrage durch.
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