Aktuelle Rechtslage One Group und ProReal NSV, Fachanwalt für Bankrecht informiert

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Nach der Ankündigung der One Group im Dezember 2023,  an die rund 11.000 Investoren vorerst keine Zinsen mehr aus diversen Namensschuldverschreibungen auszuschütten, wurde heute vom Handelsblatt bekannt gegeben, dass nun auch die Geschäftsführer der ONE-GROUP, Malte Thies und Oliver Quentin, Mitte Januar „einvernehmlich“ aus der Geschäftsführung ausgeschieden sind.


Nach den Erfahrungen von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht Eser, 19 Jahre mit seiner Anwaltskanzlei Eser Law, im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig, sind das vorerst keine guten Zeichen für die tausenden von Anleger, die noch auf ihre Zinszahlungen aus den emittierten Namensschuldverschreibungen warten.

Hierbei sind vor allem die nachfolgenden vier Namens­schuld­verschreibungen der Serie ProReal  zu nennen:

    ProReal Deutsch­land 7
    ProReal Deutsch­land 8 – Exklusives Folge­angebot
    ProReal Europa 9 und
    ProReal Europa 10.

In die vier Vermögens­anlagen sollen rund 11 000 Anleger 409 Millionen Euro investiert haben. Mit dem Investitionskapital sollten Immobilienprojekte finanziert werden. Die One Group gehört zum Immobilien­konzern Soravia aus Österreich.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt Rechtsanwalt Eser betroffenen Anlegern sich ausführlich über die Rechts- und Sachlage zu informieren. In diesem Stadium kann im Einzelfall schnelles rechtliches Handeln erforderlich werden.

Betroffenen Anlegern stehen primär Erfüllungsansprüche der jeweiligen Namensschuldverschreibung  zu. Zusätzlich können Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Aufklärung und Beratung bestehen. Diese können sich auch gegen Vermittler und Berater richten, siehe weiter unten.

Im Hinblick auf die Anleihe bzw. Schuldverschreibung  können die Anleger nach Auffassung des von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser bereits jetzt Ansprüche auf Erfüllung geltend machen.

Anleger, die sich insoweit falsch beraten fühlen, sollten ferner Schadenersatzansprüche wegen Falschberatung in ihren Focus aufnehmen.

Vermittler und Berater müssen nämlich vollständig und zutreffend über sämtliche Risiken und produktspezifische Besonderheiten aufklären.

Erfolgte hierzu keine zutreffende Aufklärung, steht dem Inhaber eines Zertifikates oder einer Anleihe ein Schadensersatzanspruch auf 100-prozentige Rückabwicklung zu.

Die Rechtsanwaltskanzlei Eser mit Sitz in Stuttgart bündelt hierbei die Interessen der betroffenen Anleger und hat hierzu eine Interessengemeinschaft "OneGroup" gegründet.

Interessierte Anleger können sich kostenfrei an der Interessengemeinschaft beteiligen.

Gerne können Sie für eine kostenfreie Ersteinschätzung und Erstberatung den Kontakt mit der Kanzlei Eser Rechtsanwälte aufnehmen

Wir übernehmen auch die Korrespondenz mit einer bestehenden Rechtsschutzversicherung.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser ist Mitglied der Ar-beitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des Deutschen Anwaltvereines. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Eser hat sich seit 19 Jahren auf die erfolgreiche Durchsetzung von Ansprüchen geschädigter Kapitalanleger spezialisiert.

Darüber hinaus lehrt er jahrelang im Fachbereich Finanzdienstleistungen als nebenbe-ruflicher Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Stuttgart (DHBW). In Berlin(Friedrichstraße) ist eine Zweigstelle der Anwaltskanzlei vorhanden.

Foto(s): Kemal Eser

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