Aktuelle Rechtslage Haspa Schadenersatz wegen Tresoreinbruch in Norderstedt. Urteil LG Hamburg

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Knapp zwei Jahre nach dem spektakulärem Einbruch in die Norderstedter Sparkassen-Filiale der HASPA und dem Aufbruch von mehr als 600 Schließfächern  hat das Landgericht Hamburg nun drei klagenden Kunden insgesamt über 300.000 € Schadenersatz zugesprochen.

Nicht nur Geld, Gold, Schmuck sondern auch viele andere Wertgegenstände wurden aus den aufgebrochenen Schließfächern auf besonders dreiste Weise gestohlen. Der Gesamtschaden soll bei über 40 Millionen EUR liegen.

Pikant hierbei ist unter anderem die Tatsache, dass die Alarmanlage nicht ausgelöst wurde. 

Aus der Sicht des Landgerichts Hamburg war insgesamt der Tresroraum nicht ausreichend gegen Einbruch gesichert gewesen.

Diese Pflichtverletzung war der Grund für die Verurteilung der Haspa auf Schadenersatz. Die Haspa muss daher den drei Klägern nun sogar deutlich mehr Schadenersatz zahlen als sie ursprünglich bereit war. Die Haspa erwägt in die Berufung zu gehen.

Hohe Chancen auf Schadenersatz für alle betroffenen Schließfachkunden

Damit ist nach Auffassung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser, 18 Jahre Spezialiserung im Bank- und Kapitalmarktrecht,  eindeutig klar, dass aufgrund des vom Gericht festgestellten Pflichtenverstoßes, auch die anderen 600 betroffenen Kunden der Haspa Schadenersatz in Höhe der eingetretenen Schäden Schadenersatz verlangen können. 

 Zu beachten wäre hier allerdings die im Hintergrund laufende Verjährungsfrist von drei Jahren.

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Der Gründer und Inhaber der Anwaltskanzlei, Rechtsanwalt Eser, ist zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und verfügt über eine langjährige Expertise im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechtes. Neben seiner hauptberuflichen Tätigkeit als Rechtsanwalt lehrt Herr Eser seit 2010 als Lehrbeauftragter an der Duale Hochschule Baden-Württemberg im Fachbereich Finanzdienstleistungen.


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