Aktuelle Urteile Vorfälligkeitsentschädigung. Geld nicht verschenken. Fachanwalt klärt auf!

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Immer mehr Gerichte geben klagenden Darlehensnehmern recht, die bei der Ablösung ihres Immobilienkredites eine sog. Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben bzw. zahlen mussten.

Nach zahlreichen vielversprechenden Urteilen von Landgerichten und auch Oberlandesgerichten können Verbraucher eine gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist noch zurückfordern, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser (seit 18 Jahren auf Verbraucherseite als spezialisierter Bankanwalt tätig).

So hat beispielsweise kürzlich das Landgericht Karlsruhe mit seinem Urteil vom 06.09.2023 (Aktenzeichen 2 O 102/23) entschieden, dass die auf Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung in Anspruch genommene Sparkasse Pforzheim Calw eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von über 34.000,00 Euro an den Kläger zurückzuzahlen hat.

Auch nach einer Entscheidung eines Oberlandesgerichtes, (OLG) Nürnberg vom 25. Juli 2023, muss die dort in Anspruch genommene Bank einen Teil der Vorfälligkeitsentschädigung zurückerstatten (Aktenzeichen: 14 U 2764/22).

Nach einem weiteren Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Saarbrücken (Az.: 4 U 134/21) muss  die dort verklagte Sparda-Bank die gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von mehr als 13.000 Euro zuzüglich Zinsen erstatten.

Die Urteile mehren sich auch deshalb, weil zwischenzeitlich  die allermeisten Rechtsschutzversicherungen Deckungs- und Kostenschutz für die Rückforderungsklagen gewähren müssen!

Welche Gründe für den sog. Vorfälligkeitsjoker?

Der Grund dafür, dass die Kläger die gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückerhalten haben, liegt in der neueren Rechtsprechung des EuGHs und des deutschen Bundesgerichtshofes.

Bewegung in Spiel hat vor allem der EuGH mit seinen Entscheidungen vom 9. September 2021 in den Rechtssachen C‑33/20, C‑155/20 und C‑187/20  gebracht.

Der EuGH hat nämlich dort postuliert, dass die  Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung nur dann klar und verständlich sind, wenn ein durchschnittlicher Darlehensnehmer "die Methode zur Berechnung dieser Entschädigung in einer konkreten und leicht nachvollziehbaren Weise,  feststellen kann, also die Höhe der bei vorzeitiger Rückzahlung fälligen Entschädigung anhand der im Kreditvertrag gegebenen Informationen selbst bestimmen kann.

Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist danach ausgeschlossen, wenn im Darlehensvertrag die Angaben zur Laufzeit, zum Kündigungsrecht oder zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend sind.

In diesem Fall hat die Bank rechtsgrundlos das Geld erhalten und muss dieses nach § 812 BGB dem Darlehnsnehmer wegen rechtsgrundloser Bereicherung wieder herausgeben. Der Anspruch auf Rückzahlung verjährt aber in drei Jahren (Regelverjährung).

Die Vertragsangaben über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung sind konkret unzureichend im Sinne von § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB, wenn sie nicht klar und verständlich im Sinne von Art. 247 § 7 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB i.V.m. § 492 Abs. 2 BGB sind.

 Insoweit hat sich der Terminus vom sogenannten Vorfälligkeitsjoker etabliert.

Diesen Vorfälligkeitsjocker können also alle Darlehensnehmer ziehen, die Immobilienkredite ab dem 21.03.16 abgeschlossen haben.

Nach den Analysen von Rechtsanwalt Eser sind die allermeisten großen Banken betroffen, beispielsweise Sparkassen, Volksbanken, Sparda-Banken, aber auch Deutsche Bank, DSL und ING Diba betroffen.

Am eindeutigsten ist die Situation bei der Commerzbank. Hier hat bereits das OLG Frankfurt (Az.: 17 U 810/19) entschieden, dass die Informationen in vielen Kreditverträgen der Bank mangelhaft sind und eine Vorfälligkeitsentschädigung zurückgezahlt werden muss.

Rechtsanwalt Eser konnte  viele weitere einschlägige Fehler in den Angaben von diversen Kreditverträgen feststellen. Im Einzelfall lässte sich klären, ob weitere Fehler in den Verträgen enthalten sind.

Eine Vorfälligkeitsentschädigung kann also die Bank nur dann verlangen, wenn sie auch ihren Informationspflichten gegenüber den Darlehensnehmern ordnungsgemäß nachgekommen ist.

Auch bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung kann wegen der Rechtsgrundlosigkeit noch für die Vergangenheit, 3 Jahre, von der Bank zurückverlangt werden.


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Foto(s): Kemal Eser

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