Aktuelles BGH - Urteil Prämiensparvertrag einer Sparkasse, News vom Anwalt

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Der BGH hat mit Urteil vom 14. November 2023 - XI ZR 88/23 – wieder eine richtungsweisende Entscheidung in Sachen Prämiensparverträgen getroffen.

Insoweit hat der BGH in dem dortigen Fall klargestellt, dass die Sparkasse den streitigen Sparvertrag auch nach Erreichen der höchsten Prämienstufe nicht kündigen durfte, weil die Parteien im Hinblick auf den streitigen Vertrag eine 99-jährige Vertragslaufzeit bestimmt haben (Fortführung Senatsurteil vom 14. Mai 2019 - XI ZR 345/18, BGHZ 222, 74).

In dem konkreten Fall sah der Vertrag eine Steigerung der Sparprämie bis zum 15. Jahr vor, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser, der bundesweit zahlreiche Prämiensparer anwaltlich vertritt. 

Der BGH hat insoweit klargestellt, dass die Sparkasse die Klägerin nicht über den gesetzten besonderen Sparanreiz täuschen durfte, indem sie den Anspruch auf Gewährung der Sparprämien vor Erreichen der Höchststufe durch eine ordentliche Kündigung entzieht.

Nach der Rechtsauffassung von Rechtsanwalt Eser sollten betroffene Prämiensparer sich nicht durch die Kündigung des Vertrages abschrecken lassen, nach dem Motto das man keine Chance gegen die Bank/Sparkasse hätte.


In solchen Fällen sollte ein auf Bankrecht spezialisierter Fachanwalt aufgesucht werden. Denn die Rechtslage ist zunächst auf Seiten des geschädigten Prämiersparer.

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Foto(s): Kemal Eser

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