ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG: Erneute Vergleichsabschlüsse mit den Beratungsgesellschaften möglich

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Nachdem bereits in einem vor dem Landgericht Mannheim geführten Rechtsstreit, in welchem Schadenersatzansprüche eines geschädigten Anlegers der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG, aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung, gegenüber der Beratungsgesellschaft geltend gemacht wurden, der Anleger einen Teil seiner Einlage in einem gerichtlichen Vergleich zurück erhalten hatte, zeigt das Vorgehen der CLLB Rechtsanwälte gegen die Berater bzw. Beratungsgesellschaften, durch die die Anleger zur Zeichnung der Beteiligungen bewogen wurden, weiterhin Wirkung.

In einem anderen gerichtlichen Verfahren stehen die CLLB Rechtsanwälte mit der Beratungsgesellschaft in Vergleichsverhandlungen. Auch hier besteht die Möglichkeit, dass der geschädigte Anleger einen Teil seiner Einlage zurück erhält.

Darüber hinaus hatte eine weitere anwaltlich vertretene Beratungsgesellschaft dem von CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG außergerichtlich eine vergleichsweise Erledigung der Angelegenheit angeboten, nach welcher der geschädigte Anleger seine bisherigen in das Ratenanlegemodell „Sprint" eingezahlten Beträge zurückerhalten und von den weiteren Ratenzahlungsverpflichtungen freigestellt würde.

Hierdurch zeigt sich erneut, dass der von CLLB Rechtsanwälte verfolgte Weg, Schadenersatzansprüche auch gegen die Berater bzw. Beratungsgesellschaften - welche häufig über Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen verfügen - geltend zu machen, für geschädigte Anleger sehr erfolgversprechend sein kann.



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