ALBIS Finance AG verklagt Anleger aus Rückzahlung

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Was betroffene Anleger nun wissen müssen - von Jacqueline Buchmann - Rechtanwältin

Die Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner aus Berlin vertreten eine geschädigte Anlegerin, welche Ende 2012 eine Klage der ALBIS Finance AG zugestellt bekam. Die geschockte Frau, die 5.398,56 Euro zzgl. Zinsen zurückzahlen soll, wandte sich an die auf Anlegerschutz spezialisierte Kanzlei aus Berlin und bat Rechtsanwältin Buchmann um Hilfe. Das Verfahren ist noch vor dem Landgericht Nürnberg anhängig und läuft noch. Es wurde Termin für Herbst 2013 bestimmt.

Was müssen Anleger der Albis Finance AG nun wissen?

Werden weitere Anleger durch die ALBIS Finance AG verklagt?


Die im Jahre 1996 gegründete ALBIS Finance AG (vormals NL NordLease AG; auch Lease Fonds III genannt) war in den Kerngeschäftsfeldern Nutzfahrzeugleasing, Verbriefung von Forderungen und sonstigen Dienstleistungen tätig. Die Rothmann & Cie AG (jetzt HFT) war das alleinige Vertriebshaus und für die Erstellung des Prospektes und die Schulung von Vertriebsmitarbeitern verantwortlich. Anleger hatten die Möglichkeit sich an einer atypisch stillen Beteiligung an dem Unternehmen ab einer Einmalanlage (Classic) von 2.500,00 DM und/oder Raten von monatlich 50,00 DM zu beteiligen. Die ALBIS Finance AG hat ihren Geschäftssitz in Hamburg und ist nach wie vor werbend tätig.

Dubiose Übernahmeangebote der Centauri Beteiligungsverwaltungs GmbH

Im Jahr 2012 bekamen zahlreiche Anleger Post von der Centauri Beteiligungs GmbH mit einem Übernahmeangebot. Nicht nur das die Angebote bei gerade mal ca. 40 % des von der ALBIS Finance AG mitgeteilten tatsächlichen Beteiligungswertes (Stichtag 31.12.2011) lagen. Die angebotene Kaufsumme sollte dann auch noch, wegen angeblicher Liquiditätsschwierigkeiten, über zwei Jahre ratenweise an die Anleger ausgezahlt werden. Im Gegenzug sollte der Anleger auf sämtliche Schadensersatzansprüche, welche er gegenüber Unternehmen der AlLBIS-Gruppe und Vermittlern z.B. wegen fehlerhaften Prospektes oder Beratungsverschulden haben könnte, verzichten. Die Centauri Beteiligungsverwaltungs GmbH ist dabei nicht etwa unabhängig vom ALBIS-Konzern. Vielmehr ist sie ein Tochterunternehmen der ALBIS-Gruppe und die ALBIS Leasing AG, welche wiederrum Muttergesellschaft der ALBIS Finance AG ist, ist deren alleiniger Gesellschafter. Die kapitale Verflechtung ist daher unübersehbar.

Geschäftsbericht 2012 - Immobilien Leasing soll veräußert werden

Im Geschäftsbericht der ALBIS Leasing AG 2012 heißt es wörtlich:

„In Übereinstimmung mit der Strategie der ALBIS Leasing Gruppe ... hat die ALBIS Finance AG ihr Immobilien-Leasing zur Veräußerung gestellt. Der Verkauf soll im Geschäftsjahr 2013 abgeschlossen werden ...

Im Jahre 2009 entschieden wir uns mit Blick auf die allgemein angespannte Refinanzierungssituation für die Partnerschaft mit der Gallinat-Bank AG. Unsere Tochtergesellschaft ALBIS Finance AG hält 49 % der Aktien der Bank...

Die Bank refinanziert mittlerweile erhebliche Teile des Neugeschäfts der ALBIS Leasing Gruppe"


Es ist damit zu rechnen, dass nun weiteren Anlegern, welche sich gegen das Übernahmeangebot entschieden haben, Klagen zugestellt werden. Anleger sollten dann durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen, ob es rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll ist, sich gegen die Klage zu verteidigen. Ein Abwarten bis zur Klagezustellung ist nicht unbedingt ratsam, denn denkbar wären auch außergerichtliche Maßnahmen der Anleger, um der ALBIS Finance AG zuvorzukommen, um einen eventuell kosten- und zeitintensiven Prozess zu vermeiden.

Was können geschädigte Anleger im Falle einer Klage der ALBIS Finance AG tun?

Rechtsanwalt Dr. Tintemann von der Kanzlei Dr. Schulte und Partner erklärt: „Da die meisten Anleger ihre Beteiligungen an der NordLease AG in den 90-er Jahren gezeichnet haben, sind Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung mit Ablauf des 31.12.2011 verjährt. Hoffnung besteht aber, falls verjährungsunterbrechende Maßnahmen eingeleitet worden sind, dies sollte man unbedingt durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen."

„Anders sieht es mit eventuellen Widerrufsmöglichkeiten aus. Einige Zeichnungsscheine enthalten Widerrufsbelehrungen, die nach unserer Auffassung nicht ordnungsgemäß sind. So bestehen möglicherweise noch Ansprüche gegen die Gesellschaft, da ein Widerrufsrecht grundsätzlich nicht verjährt. Die Widerrufsmöglichkeiten können betroffene Anleger durch die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte überprüfen lassen"
, erklärt Rechtsanwältin Buchmann.

V.i.S.d.P.:

Jacqueline Buchmann
Rechtsanwältin

Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner unter 030-715 206 70



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