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Alexa als Zeugin im Strafprozess

  • 2 Minuten Lesezeit

[Strafrecht] Es klingt fast unglaublich, doch kürzlich wurde die beliebte Sprachassistentin Alexa als Beweismittel in einem Strafverfahren verwendet. Doch ist das ohne weiteres rechtlich zulässig? 

Im Dezember 2020 wurde ein Angeklagter in einem Strafverfahren vor dem Landgericht Regensburg wegen Totschlages verurteilt. Er selbst stritt die Tat ab und auch die gängigen Beweismittel reichten nicht für eine Verurteilung aus. Letztendlich war es Sprachassistentin Alexa, die zur Verurteilung führte.

Was war passiert?

Der Täter war angeklagt wegen Totschlags an seiner ehemaligen Lebensgefährtin. Er soll das Opfer gewürgt haben in dessen Wohnung. Was ihm nicht bewusst war: der smarte Lautsprecher Alexa zeichnete die Konversation zwischen Täter und Opfer unmittelbar vor der Tat auf. Daraus ergab sich die Täterschaft des Angeklagten.

Großer Lauschangriff 

Rechtsgrundlage zur Verwendung der aufgezeichneten Gespräche ist § 100 c StPO. Dieser ist auch als sog. Großer Lauschangriff bekannt. Danach ist die akustische Wohnraumüberwachung zur Aufklärung von schweren Verbrechen ausdrücklich erlaubt. Allerdings ist diese Norm nicht dafür ausgelegt, bereits vorhandene Sprachaufnahmen als Beweismittel zu verwenden. Vorliegend wurden die bereits vorhandenen Sprachaufnahmen dennoch vom Gericht als zulässiges Beweismittel anerkannt. Das Gericht argumentierte damit, dass die Schwere der Rechtsgutverletzung den Schutz der Privatsphäre des Täters überwiegt und eine Verwendung der Daten rechtfertige.

Zu beachten ist außerdem, dass Amazon die Sprachaufnahmen der Alexa im vorliegenden Fall freiwillig herausgab. Andernfalls hätte ein umfangreiches Rechtshilfeersuchen an die US-Justiz Behörden erfolgen müssen, da sich der Server nicht in Deutschland befindet.

Prognose

Es bleibt abzuwarten, ob und wie andere Gerichte in ähnlich gelagerten Fällen entscheiden werden. Der Fall in Regensburg war der erste Fall bundesweit, in dem Alexa als Beweismittel verwendet wurde. Es ist und bleibt natürlich auch immer eine Frage des Einzelfalls. Dabei ist stets auch die Schwere der Tat zu berücksichtigen. 

Fazit: Sog. Smart-Homegeräte wie Alexa gewinnen immer mehr an Bedeutung. Inwiefern sie zukünftig bei Gericht eine Rolle spielen werden, bleibt abzuwarten.

Autorin: Rechtsanwältin Sandra Baumann, schwerpunktmäßig im Strafrecht, Opferschutzrecht, Familienrecht & Tierrecht tätig 

 



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