Alkohol an Weihnachten und Silvester – Kann ich noch fahren?

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Wer Silvester oder Weihnachten nicht zuhause feiert, sondern auf eine Party eingeladen wurde. Der steht vor der Frage, fahr ich mit dem Auto oder doch besser mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Fällt die Wahl auf das Auto mangels Alternative steht man vor dem Problem, kann ich ein Glas Sekt zum anstoßen trinken und dann noch mit dem Auto nach Hause fahren? Dasselbe gilt für das Glas Wein zum Weihnachtsessen oder den Verdauungsschnaps.

Wie viel Alkohol am Steuer ist erlaubt?

Für Fahranfänger in der Probezeit und Autofahrer unter 21 Jahren gilt eine 0,0 Promillegrenze. Diese sollten daher weder ein Glas Wein, noch ein Glas Sekt an Weihnachten oder Silvester trinken, wenn sie danach vorhaben noch Auto zu fahren.

Für Autofahrer außerhalb der Probezeit gilt eine 0,5 Promillegrenze. Diese ist häufig schneller erreicht als man vermutet. Und selbst wenn diese Grenze nicht erreicht wurde, kann auch der geringfügige Konsum zu einem verminderten Fahrverhalten führen. Ab 0,3 Promille genügen alkoholbedingte Ausfallerscheinungen um sich gemäß § 316 StGB wegen Trunkenheit im Verkehr strafbar zu machen.

Wie viel Alkoholgehalt hat Wein und Sekt?
Beim Konsum von Wein und Sekt ist zu beachten, dass diese sich in der Wirkungsweise auf unseren Körper deutlich unterscheiden, obwohl sie über einen relativ ähnlichen Alkoholgehalt verfügen. Durch die Kohlensäure im Sekt wird der Alkoholgehalt im Blut deutlich erhöht. Dies liegt vor allem daran, dass die Kohlensäure für eine bessere Durchblutung der Schleimhäute sorgt und durch diese wird der Alkohol im Körper aufgenommen.

Alkoholgehalte in Wein und Sekt:

  • Die meisten Weißweine haben ca. 11,5 bis 14 % Vol.
  • Die meisten Rotweine haben einen leicht höheren Alkoholgehalt von ca. 12 bis 14,5 % Vol.
  • Sherry oder Portwein können dagegen über einen Alkoholgehalt bis zu 20 % Vol. verfügen.
  • Die meisten Sekte, Procecci, Champagner und co. haben einen Alkoholgehalt von ca. 10 bis 12 % Vol. Sie unterscheiden sich jedoch in ihrem Kohlensäuregehalt.

Um genau zu wissen, wie viel Alkohol man zu sich genommen hat, empfiehlt es sich, das Flaschenetikett zu lesen. Dann kann man genau einschätzen und auch berechnen, wie hoch der eigene Alkoholgehalt im Blut ist.

Wie viel Alkoholgehalt hat Schnaps und Likör?
Sollte man beabsichtigen an Weihnachten oder Silvester Schnaps oder Likör zu trinken, sollte man bedenken, dass diese über einen deutlich höheren Alkoholgehalt verfügen, als Wein und Sekt.

  • Liköre können einen Alkoholgehalt zwischen 15 und 40 % Vol. haben.
  • Schnaps beginnt in der Regel bei 40 % Vol, kann aber auch deutlich höher sein.


Wie kann ich meinen eigenen Promillewert berechnen?
Sie hatten einen tollen Weihnachtstag oder eine super Silvesterparty und haben auch das ein oder andere Gläschen getrunken, fühlen sich aber noch fahrtüchtig und würden gerne mit dem Auto nach Hause fahren. Wie können Sie jetzt raus finden, ob sie tatsächlich noch unterhalb der 0,5 Promillegrenze liegen.

Für die Berechnung der strafrechtlichen oder ordnungsrechtlichen Blutalkoholkonzentration wird die Widmark-Formel herangezogen. BAK = aufgenommener Alkohol in Gramm geteilt durch (Körpergewicht x Reduktionsfaktor). Der Reduktionsfaktor liegt für Männer bei 0,7 und für Frauen bei 0,6.

Den Alkohol in Gramm berechnet man mit der Formel: Alkoholgehalt im Gramm = Menge des Getränks in Milliliter x (Vol.% / 100) x 0,8

Die Widmark Formel kann jedoch keine genaue Aussage über die tatsächliche Alkoholkonzentration im Blut widerspiegeln. Es handelt sich lediglich um eine Schätzung. Der Körper nimmt Alkohol nicht immer gleich auf. Je nach dem was man gegessen hat, oder über wie viel Körperfettanteil man verfügt, kann der Alkohol vom Körper vollkommen anders aufgenommen werden.

Im Internet gibt es mittlerweile eine Vielzahl von Promillerechnern. Diese Rechner würde ich nutzen, um zumindest einen Schätzwert über den eigenen Promillewert zu bekommen, bevor ich in Erwägung ziehen würde, mit dem Auto nach Hause zu fahren.

Muss ich bei einer Fahrzeugkontrolle pusten?
Bei einer Fahrzeugkontrolle müssen Sie grundsätzlich nicht in das Atemalkoholgerät pusten, da sie nicht verpflichtet sind, sich selbst zu belasten. Ob die Polizeibeamten Sie dann ungetestet weiterfahren lassen oder Sie auf das Revier bringen um eine Blutprobenentnahme zu veranlassen, hängt vom Einzelfall ab. Insbesondere, ob tatsächlich starker Alkoholgeruch im Fahrzeug wahrgenommen wurde oder Sie eine sehr auffällige Fahrweise gezeigt haben.

Muss ich einer Blutprobenentnahme zustimmen?
Gemäß § 81a Abs. 1 StPO kann die Blutprobenentnahme auch ohne Ihre Einwilligung erfolgen. Voraussetzung ist, dass gegen Sie der begründete Verdacht einer Straftat vorliegt, die Blutprobenentnahme durch einen Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgt und aus der Blutprobenentnahme keine Nachteile für Ihre Gesundheit zu befürchten sind.

Erforderlich ist jedoch das die Anordnung der Blutprobenentnahme durch einen Richter erfolgt. Lediglich bei Gefahr im Verzug darf die Blutprobenentnahme durch die Staatsanwaltschaft oder die Polizei angeordnet werden.

Gemäß des Bundesverfassungsgerichtes liegt Gefahr im Verzug bei alkoholbedingten Blutentnahmen nicht generell vor. Allein der Umstand, dass durch den Zeitablauf, der Alkoholgehalt im Blut sinkt, kann nicht zu einer generellen Anordnungskompetenz der Polizei führen. Dies begründet das Gericht auch mit dem Umstand, dass zwischen Festnahme und Blutentnahme durch einen Arzt in der Regel sowieso mindestens eine Stunde vergeht. In dieser Zeit ist es möglich eine richterliche Anordnung einzuholen.

Schlusswort
Und sofern Sie Weihnachten feiern,wünsche ich Ihnen besinnliche und schöne Feiertage im Kreise Ihrer Familie oder Freunden. Sofern Sie kein Weihnachten feiern, wünsche ich einen erholsamen Jahresabschluss und bleiben Sie straffrei.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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