Allegra Asset Management GmbH: BaFin ordnet Abwicklung des Kreditgeschäfts an

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Mit Bescheid vom 05.12.2018 hat die BaFin die Allegra Asset Management GmbH, Mannheim, zur unverzüglichen Abwicklung des Kreditgeschäfts durch vertragsgemäße Kündigung der abgeschlossenen Darlehensverträge aufgefordert. 

Die BaFin ist zu dem Ergebnis gelangt, die Allegra Asset Management GmbH betreibe durch die Ausgabe von Darlehensverträgen ein erlaubnispflichtiges Kreditgeschäft ohne über die notwendige Erlaubnis zu verfügen. 

Die Vergabe von Krediten stellt ein erlaubnispflichtiges Bankgeschäft dar, wenn im Inland gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Darlehen vergeben werden.

Betroffene Kunden sollten sich anwaltlichen Rat einholen.

(Potentielle) Anbieter sollten sich vor der Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit ebenfalls von einem auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen, um sicherzustellen, dass sie nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen.

Rechtsanwaltskanzlei KSR ist seit weit mehr als einem Jahrzehnt schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts tätig. Wir beraten ausschließlich geschädigte Anleger und Bankkunden aus ganz Deutschland und vertreten deren Interessen vor Gerichten deutschlandweit insbesondere gegen Anlageberater, Banken und Sparkassen sowie Prospektverantwortliche. Dabei konnten wir bereits für viele Mandanten Urteile vor Amts-, Land- und Oberlandesgerichten (auch durch den BGH bestätigt) sowie positive gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche erstreiten.

Im Bereich des Kapitalanlagerechts sind wir mit der Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit der Vermittlung von geschlossenen Fondsanlagen (z. B. Schifffonds, Immobilienfonds, Film- und Medienfonds, Lebensversicherungsfonds), Genussrechten, (Mittelstands-)Anleihen, partiarischen Darlehen, atypisch stillen Gesellschaften sowie der Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Kauf einer Schrottimmobilie und der Eingehung von Swap-Geschäften befasst. 

Im Bereich des Bankrechts beraten und vertreten wir in allen Fragen des Bankrechts, insbesondere im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Beendigung von Darlehensverträgen.


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