Allergan Brustimplantate: Rückrufaktion des Produktherstellers kann zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führen.

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Im Jahre 2019 rief der Medizinproduktehersteller Allergan mit Sitz in Marlow, Großbritannien, weltweit seine BIOCELL-Brustimplantate zurück. Die sogenannten rauen oder strukturierten Allergan-Implantate stehen im Verdacht, das Wachstum von ALCL (anaplastisches großzelliges Lymphom) zu begünstigen. Auch das deutsche Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wies damals auf Gefahren dieser Implantate hin.


Zu den rückgerufenen Implantaten zählen prinzipiell alle Allergan-Implantate mit einer rauen Oberfläche, insbesondere sind allerdings folgende Modelle betroffen:

  • Natrelle Kochsalz gefüllte Implantate
  • Natrelle Silikon gefüllte Implantate
  • Natrelle Inspira Silikon gefüllte Implantate
  • BRST Brustimplantate
  • Gewebeexpander 133Plus
  • McGhan
  • CUI

Betroffene haben die Möglichkeit, gegen Allergan Schadenersatzansprüche und Schmerzensgeld geltend zu machen. Höchstrichterliche Rechtsprechungen existieren zwar noch nicht, aber die ersten Gerichtsverfahren sind bereits auf den Weg gebracht, oder kurz vor der Einbringung bei den zuständigen Gerichten. Die möglichen Schadensummen variieren, je nach Schädigung:

Am geringsten fallen diejenigen Ansprüche aus, in denen Betroffene lediglich aufgrund der Karzinomgefahr nun eine Explantation der Implantate vornehmen lassen wollen. Hierbei handelt es sich oftmals um reine Vorsorgemaßnahmen, die dennoch auch psychische Belastungen mit sich bringen. Die zweite Gruppe umfasst diejenigen Fälle, in denen bereits ein körperlicher Gesundheitsschaden durch schadhafte Implantate eingetreten ist, wie etwa eine Kapselfibrose. Die höchsten Ansprüche sind in den Fällen zu erzielen, in denen es zu einer Karzinomerkrankung gekommen ist, die nachweislich auf den eingesetzten Implantaten beruht.                                             

Da es in allen Fällen Verjährungsproblematiken gibt, sollten Betroffene rechtzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, um die rechtlichen Möglichkeiten eines Vorgehens zu eruieren, meint Dr DC Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, von Ciper & Coll., der eine Vielzahl geschädigter Patientinnen vertritt.


 









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