Allgemeine Geschäftsbedingungen für Webseiten

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Egal, ob Sie Waren oder Dienstleistungen im Internet anbieten - der Onlinehandel bietet Ihren Kunden und Ihnen viele Vorteile. Um nicht mit jedem Ihrer Kunden einzelne Vertragsklauseln vorlegen zu müssen, empfiehlt es sich Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden. 



Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen? 


§ 305 Abs. 1 S. 1 BGB definiert Allgemeine Geschäftsbedingungen wie folgt: 


''Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt."


Die Verwendung von AGB dient also in erster Linie dazu, Ihren als Webseitenbetreiber:in eine Vertragsgestaltungsfreiheit gegenüber allen Vertragspartner:innen zu ermöglichen. Bestimmte Regelungen können so erst Vertragsbestandteil oder vom Vertrag ausgeschlossen werden. 




Muss ich als Webseitenbetreiber AGB's verwenden? 


Eine Pflicht, AGB's zu verwenden, gibt es grundsätzlich nicht. Damit Sie aber gesetzliche Belehrungs- und Informationspflichten im B2C Bereich einhalten können, empfielt es sich, Allgemeine Geschäftsbedingungen auf Ihrer Webseite zu verwenden. 




Welche Klauseln sollten meine AGB's beinhalten? 


Eine gesetzliche Vorgabe, was in AGB's gehört, besteht nicht. Der Inhalt Ihrer AGB's hängt ganz individuell davon ab, welche verbindlichen Regelungen Sie für Ihr Geschäft treffen wollen. 


Generell empfiehlt es sich, die nachfolgenden Punkte in Ihre AGB's aufzunehmen: 


- Zahlungsbedingungen und Bezahlmöglichkeiten

- Lieferung und Lieferzeiten

- Haftung und Haftungsbeschränkung

- Widerrufsbelehrung und Widerrufsformular

- Rücksenderegelungen

- Ausschlussfristen und Gewährleistung 

- Kontaktinformationen




Wie sollten meine AGB's nicht ausgestaltet sein? 


Allgemeine Geschäftsbedingungen die


- überraschende Klauseln, die "nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit Ihnen nicht zu rechnen braucht" sowie

- benachteiligende Klauseln, die "den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von treu und Glauben unangemessen benachteiligen" (Eine unagemessene Benachteiligung ist anzunehmen, wenn eine Klausel "mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelungen von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist" oder wenn "wesentliche Rechte und Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist") 



sind unwirksam. 


Unzulässige Klauseln können bspw. sein: 


- Unverbindliche Lieferfristen

- Pauschale Mahngebühr 

- Erstattung des Kaufpreises nach Widerruf nur per Gutschrift

- Haftungsausschluss für grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen 



Was ist die Folge, wenn ich eine unwirksame AGB verwende?


Veranschlagen Sie in Ihren AGB's bspw. eine zu hohe Mahngebühr, so können Sie aufgrund der unwirksamen Klausel am Ende gar keine Mahngebühren erheben. Enthalten AGB's unwirksame Klauseln, so bestimmt sich die Rechtsfolge immer nach § 306 BGB. Danach bleiben die von Ihnen verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam; nur die entsprechende unwirksame Klausel entfällt. An ihre Stelle treten gesetzliche Vorschriften; sodass Gerichte im Falle eines Rechtsstreits oftmals durch Auslegung ermitteln müssen, welche Rechtsfolge von den Vertragspartnern gewollt war. 


Neben einer bestehenden Rechtsunsicherheit laufen Sie auch Gefahr eine kostspielige Abmahnung zu erhalten. Nach dem UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) haben Ihre Wettbewerber nämlich die Möglichkeit Sie wegen rechtswidriger AGB's abzumahnen. 



Wenn Sie mehr über unsere Tätigkeit erfahren möchten, dann kontaktieren Sie uns gerne persönlich oder besuchen uns auf unserer Webseite.


Foto(s): Alexander Suhorucov @ https://www.pexels.com/de-de/foto/person-im-braunen-langarmhemd-das-weisses-papier-halt-6457521/

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