Allianz Leben: Klauseln durch OLG Stuttgart für unwirksam erklärt

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Wie das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart ganz aktuell auf eine Klage der Verbraucherzentrale Hamburg entschieden hat, sind die entsprechenden, von Juli 2001 bis Ende 2007 verwendeten Klauseln der Allianz Leben wegen zu geringer Rückkaufswerte und zu Unrecht einbehaltener Stornokosten unwirksam. Allianz Leben muss hiernach die betroffenen ehemaligen Kunden entschädigen, beitragsfrei gestellte Verträge müssen neu berechnet werden, und die beitragsfreie Versicherungssumme muss sich in diesem Zuge erhöhen.

Hiermit hat das OLG Stuttgart die bereits in erster Instanz beim Landgericht Stuttgart gegen Allianz Leben erstrittene Entscheidung weitgehend bestätigt.

Für das OLG Stuttgart ist die Unwirksamkeit der betreffenden Klauseln sogar so klar, dass es dem Rechtsstreit keine grundsätzliche Bedeutung beigemessen, und die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) nicht zugelassen hat. Hiergegen will Allianz Leben nun zwar eine sogenannte „Nichtzulassungsbeschwerde" beim BGH einlegen. Erfahrungsgemäß handelt es sich aber hierbei um einen sehr „steinigen" und in der überwiegenden Zahl der vergleichbaren Fälle erfolglosen Weg. Die finanziellen Auswirkungen dieses Urteils dürften dann bei Rechtskraft des Urteils des OLG Stuttgart bei bis zu zwei Milliarden Euro liegen.

Betroffene Kunden sollten die Verjährungsfristen für die Geltendmachung der Ansprüche beachten, die in jedem Einzelfall individuell zu ermitteln sind.

Da die betroffenen Klauseln von Allianz Leben von Juli 2001 bis Ende 2007 verwendet wurden, ist insoweit Eile bei der Einholung fachmännischen Rates geboten, um keinen Rechtsverlust durch bloßen Zeitablauf zu erleiden.


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