AllOptions Int – Warnung der Consob

  • 2 Minuten Lesezeit

Für Anleger soll über die Internethandelsplattform alloptionsint.com ein Handel in Differenzkontrakten (CFD´s) auf verschiedene Basiswerte sowie ein Forex-Handel angeboten werden.

Auf der Homepage wird dargelegt, dass man ein Multi-Asset-Maklerunternehmen sei, das Forex- und CFD-Anlagedienstleistungen- anbietet und sich ethnischen Handelspraktiken verschieben habe.

Auch wird damit geworben, dass es die Mission sei, den Standard für verantwortungsbewusstes Investieren für privat und institutionelle Kunden zu setzen.

Italienische Finanzmarktaufsicht warnt 

Die italienische Finanzmarktaufsichtsbehörde, die Consob, hat eine Warnung veröffentlich, dass die Webseite von alloptionsint.com gesperrt wurde. Die Consob kann hinsichtlich Anbietern, die Finanzdienstleistungen in Italien anbieten, ohne über eine entsprechende Genehmigung der Consob zu verfügen, den Zugang zu Webseiten blockieren.

Hohe Risiken beim Handel in Differenzkontrakten und beim Forex-Handel

Anlagen in Differenzkontrakten sind mit sehr hohen Risiken verbunden. Ein Totalverlust ist möglich.

Bei Differenzkontrakten partizipiert der Anleger nur an der Kursentwicklung eines Basiswerts, von dem auch der Kurs des Differenzkontraktes abhängig ist. Der Anleger erwirbt aber keinerlei Rechte an einem Basiswert.

Es muss nur eine Margin gestellt werden, die auch nur einen Bruchteil des jeweiligen Trades ausmacht, so dass eine Hebelwirkung mit hohen Risiken gegeben ist.

Auch ein Handel in Währungen bzw. Devisen (Forex) ist sehr spekulativ und mit hohen Risiken verbunden. Die Spekulation ist darauf gerichtet, dass der Wert einer Währung gegenüber einer anderen steigt oder fällt. Sofern auch mit Derivaten gehandelt wird, muss wiederum eine Margin hinterlegt werden, die wiederum einen Hebeleffekt mit hohen Risiken auslöst.

Optionen für Anleger der AllOptions Int

Wenn Anlagen in CFD´s oder Forex-Anlagen offeriert werden, handelt es sich unseres Erachtens um ein Eigenhandel im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 10 des Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG).

Sofern derartige Anlagen Anlegern in Deutschland angeboten werden, ist dafür eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erforderlich.

Über eine Genehmigung der BaFin verfügen die Verantwortlichen von AllOptions Int nach unserer Kenntnis aber nicht.

Auch besteht z. B. keine Erlaubnis der Consob.

Bei einem unerlaubten Eigenhandel kann einem deutschen Anleger ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG zustehen.

Auch die Begründung anderer Ansprüche ist denkbar, vor allem dann, wenn Anlegern eingezahlte Gelder nicht zurückgezahlt werden.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger, die bei AllOptions Int Kapital investiert und Probleme haben.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch im Kapitalanlagebetrugsfällen.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660


Empfehlung unseres Beitrages: "Tinder-Betrugsmasche, Geld weg"

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 


Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Oliver Busch

Beiträge zum Thema