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Alno AG – Verdacht der Insolvenzverschleppung und Ansprüche der Anleger

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Die Pleite des Küchenherstellers Alno AG entwickelt sich möglicherweise zum Kriminalfall. Im Raum steht der Verdacht der Insolvenzverschleppung, d. h. das Unternehmen war schon vor dem Insolvenzantrag im Juli 2017 insolvenzreif.

Der Bericht des Insolvenzverwalters der Alno AG hatte es in sich.

Er erhob schwere Vorwürfe gegen ehemaligen Vorstände und Aufsichtsräte des Küchenherstellers aus Pfullendorf. Es geht um Zahlungen, die möglicherweise schon gar nicht mehr hätten geleistet werden dürfen. Die Insolvenzreife sei schon deutlich vor Juli 2017 eingetreten: möglicherweise schon 2013, spätestens wahrscheinlich aber im Dezember 2016. Auch die Staatsanwalt Stuttgart ist inzwischen eingeschaltet.

Im Wege der Anfechtung wird der Insolvenzverwalter nun versuchen, Zahlungen rückabzuwickeln.

„Dadurch würde sich die Insolvenzmasse zumindest erhöhen. Das ist positiv für die Gläubiger. Angesichts der hohen Forderungen gegenüber der Alno AG ist aber dennoch zweifelhaft, ob die Anleihe-Anleger noch viel von ihrem Geld im Rahmen des Insolvenzverfahrens wiedersehen werden. Der Kurs der Anleihe ist eingebrochen und demnächst wird sie an den Börsen nicht mehr handelbar sein, wie das Unternehmen mitteilte“, sagt Rechtsanwalt Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte aus Stuttgart.

Der Vorwurf der Insolvenzverschleppung birgt aber eine noch größere Brisanz und kann auch für die Anleihe-Anleger wichtig werden. Die 45-Millionen-Anleihe wurde 2013 emittiert. Sollte das Unternehmen zu diesem Zeitpunkt bereits insolvenzreif gewesen sein, könnten Anleger Schadensersatzansprüche direkt gegenüber den verantwortlichen Personen geltend machen. Außerdem könnte es auch um Kapitalanlagebetrug gehen.

Denn der Niedergang der Alno AG begann nicht erst in den letzten Monaten, sondern schon viel früher. Seit dem Börsengang im Jahr 1995 schrieb das Unternehmen fast durchgehend rote Zahlen. Dementsprechend ist auch zu prüfen, ob im Emissionsprospekt mit viel zu optimistischen Zahlen gearbeitet wurde, um die Anleger zu überzeugen. „Unvollständige oder falsche Prospektangaben können ebenfalls Schadensersatzansprüche der Anleger begründen“, so Rechtsanwalt Looser.

Zudem können auch Forderungen gegen die Vermittler entstanden sein. Auch sie hätten die Anleger über die Risiken und insbesondere ihr Totalverlustrisiko aufklären müssen. Zumal die wirtschaftlich schwere Situation der Alno AG schon seit Jahren bekannt war.

„Unterm Strich gibt es verschiedene Ansätze, das Geld der Anleger zu retten“, erklärt Rechtsanwalt Looser.

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Mehr Informationen: https://www.bruellmann.de/faelle/alno-ag/.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte


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