Insolvenzverwaltung: Verdacht auf Insolvenzverschleppung der Alno AG

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Die Wirtschaftswoche berichtete am 9. Januar 2017 über den Küchenhersteller Alno AG. Laut einem vom Insolvenzverwalter der Alno AG in Auftrag gegebenen Gutachten sei die Alno AG spätestens Ende 2016 insolvenzreif gewesen. Inzwischen sollen sich bereits Gerichte, Verwalter und auch die Staatsanwaltschaft mit dem Fall beschäftigen.

Wie das Handelsblatt am 2. Februar 2018 mitteilte, soll die Staatsanwaltschaft Stuttgart inzwischen ein Ermittlungsverfahren gegen den Küchenhersteller eingeleitet haben.

Erst im Dezember fand sich ein Käufer für die Abwicklung des Unternehmens. Der britische Investor RiverRock übernahm wesentliche Vermögensgegenstände, u. a. Maschinen, Grundstücke und Markenrechte.

Anfang des Jahres teilte der Insolvenzverwalter in einem Bericht zum aktuellen Stand des Verfahrens mit, dass ein massiver Verdacht auf Insolvenzverschleppung der Alno AG besteht. Die Wirtschaftswoche zitierte einige Passagen aus dem Bericht des Insolvenzverwalters. Darin heißt es u. a., dass „gegenüber ehemaligen Vorständen der Alno AG Schadensersatzansprüche wegen Insolvenzverschleppung“ bestehen könnten. Des Weiteren sei die „Insolvenzreife bereits deutlich vor dem Insolvenzantrag eingetreten“. Der Insolvenzantrag sei nach Auffassung vom Insolvenzverwalter zu spät gestellt worden.

Am 13. Juli 2017 eröffnete das Amtsgericht Hechingen das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung über das Vermögen der Alno AG (Az.: 10 IN 93/17). Zum vorläufigen Sachwalter bestellte das Gericht Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Hörmann. In einer Ad-hoc-Meldung vom 29. August 2017 hat das deutsche Unternehmen Alno AG mitgeteilt, dass der Antrag auf ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung durch die Geschäftsführung zurückgezogen wurde. Am 29. August 2017 hob das zuständige Gericht die Eigenverwaltung auf, sodass seitdem das vorläufige Insolvenzverfahren läuft. Als vorläufiger Insolvenzverwalter fungiert der bisherige Sachwalter Herr Rechtsanwalt Hörmann.

Die Alno AG ist ein Küchenmöbelhersteller aus dem baden-württembergischen Pfullendorf. Das Unternehmen gehörte mit einem jährlichen Umsatz von etwa 522 Mio. Euro lange Zeit zu den größten Küchenherstellern weltweit.

Im Jahr 2013 begab die Alno AG eine Unternehmensanleihe mit einer fünfjährigen Laufzeit und einem Zinskupon von 8,5 Prozent p. a. (WKN: A1R1BR). Das Emissionsvolumen beläuft sich auf etwa 45 Mio. Euro.

Zudem emittierte die Gesellschaft zwei Wandelschuldverschreibung in den Jahren 2014 und 2015 mit einer fünfjährigen bzw. dreijährigen Laufzeit. Der Nominalbetrag der Schuldverschreibung 2014/19 beträgt 14 Mio. Euro, der Nominalbetrag der Schuldverschreibung 2015/18 liegt bei rund 6 Mio. Euro. Die beiden Schuldverschreibungen wurden mit acht und sechs Prozent verzinst.

Möglichkeiten für Betroffene aus Prospekthaftung und Vermittlerhaftung

Betroffene sollten die Insolvenzeröffnung abwarten und gegebenenfalls ihre Forderungen form- und fristgerecht beim zuständigen Insolvenzverwalter anmelden. Zudem sollten Anleger auch rechtzeitig anwaltlichen Rat einholen, um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen und weitere rechtliche Möglichkeiten auszuschöpfen. In den seltensten Fällen kann die erzielte Insolvenzmasse sämtliche Forderungen bedienen. Grundlage der Schadensersatzansprüche könnte eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Sollte sich zudem der Verdacht der Insolvenzverschleppung bewahrheiten, könnten Anleger gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend machen, sofern die Insolvenzreife bereits vor dem Zeitpunkt der Zeichnung eingetreten ist.

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