Alpha Patentfonds

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Der Alpha Patentfonds 1 wurde 2006 aufgelegt, im Jahre 2007 und 2008 folgten dann der Alpha Patentfonds 2 und der Alpha Patentfonds 3. Bei jedem dieser Fonds muss der Anleger den Totalverlust seiner Beteiligung befürchten.

In Betracht kommen jedoch Schadenersatzansprüche gegen die Gründungsgesellschafter und auch die Vermittler der Beteiligung. Die Beteiligung ist nach Auffassung von Witt Rechtsanwälte nicht plausibel, der Prospekt ist irreführend und fehlerhaft.

Der Prospekt vermittelt den Eindruck, als würde sich die Fondsgesellschaft über Genussrechte am Gewinn einer Gesellschaft beteiligen, welche Patente erwirbt und veräußert. Dies ist jedoch tatsächlich nicht der Fall. Die Portfoliogesellschaft selbst erwirbt keine Patente, sie fungiert lediglich als „Maklerin“ für den Verkauf von Patenten. Gewinne soll diese Gesellschaft nur aus Provisionen erzielen welche sie aus den Patentverkäufen für die Patentinhaber vereinnahmt.

Darüber hinaus ist die Erfolgsprognose im Prospekt nicht nachvollziehbar und die Laufzeit der Beteiligung von anfangs 4 Jahren kann von der Kommanditistin einseitig auf bis zu 40 Jahre verlängert werden.

Diese Gründe sprechen nach Ansicht von Witt Rechtsanwälte für eine Schadenersatzverpflichtung der Gründungsgesellschafter aber auch der Vermittler, welche die Mängel der Anlage im Rahmen der gebotenen Plausibilitätsprüfung hätten erkennen müssen.


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