Alternative dazu, Unterhaltstitel vom Jugendamt nicht zu unterschreiben

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Wenn Sie für Ihr Kind unterhaltspflichtig sind, haben Sie die Möglichkeit, den Kindesunterhalt entweder durch einen Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin oder durch das Jugendamt berechnen und festlegen zu lassen. Beachten Sie jedoch, dass das Jugendamt in erster Linie die Interessen des Kindes vertritt. Dies könnte dazu führen, dass Ihr für den Unterhalt relevantes Einkommen vielleicht anders bewertet wird, als Sie es vermuten würden. Es kann daher ratsam sein, nicht voreilig einen Unterhaltstitel des Jugendamts zu akzeptieren. Eine Alternative könnte sein, Ihr Einkommen durch eine professionelle Unterhaltsberechnung feststellen zu lassen.

Mit welcher Berechtigung wird das Jugendamt für das Kind tätig?

Werden Sie vom Jugendamt aufgefordert, Ihre Einkommensverhältnisse offenzulegen, wird das Jugendamt als Beistand Ihres Kindes tätig. Grund ist, dass der betreuende Elternteil das Jugendamt aufgefordert hat, den Kindesunterhalt geltend zu machen. Als Beistand ist das Jugendamt gesetzlicher Vertreter des Kindes und hat damit das Recht, den Unterhaltsanspruch des Kindes geltend zu machen und gegebenenfalls auch gerichtlich einzuklagen. Wird das Kind durch das Jugendamt als Beistand vertreten, ist die Vertretung durch den betreuenden Elternteil ausgeschlossen. Sie brauchen also gar nicht erst zu versuchen, den betreuenden Elternteil aufzufordern, weniger Kindesunterhalt zu fordern oder Sie überhaupt in Ruhe zu lassen. Ihr Ansprechpartner ist jetzt ausschließlich das Jugendamt.

Unterhaltstitel nicht unterschrieben - welche Konsequenzen drohen?

Wenn Sie die Beurkundung des Kindesunterhalts versäumen, besteht die Möglichkeit, dass das Kind den Unterhalt vor Gericht geltend macht. Selbst wenn Sie Ihre Pflicht zur Zahlung des Unterhalts dann umgehend anerkennen, könnten Sie für die Gerichtskosten aufkommen müssen.

Ist die Unterhaltsberechnung durch das Jugendamt immer korrekt?

Nach Maßgabe Ihrer Einkommensauskünfte wird das Jugendamt den Kindesunterhalt berechnen. Zwar dürfen Sie davon ausgehen, dass beim Jugendamt sachkundige Mitarbeiter für die Unterhaltsberechnung zuständig sind. Trotzdem wird es nicht überraschen, wenn bei der Unterhaltsberechnung immer wieder Fehler auftreten. Die bloße Berechnung ist also längst noch nicht rechtsverbindlich. Als Unterhaltsschuldner sind Sie keinesfalls verpflichtet, die Berechnung des Unterhalts durch das Jugendamt bedingungslos zu akzeptieren.

Besser wäre, wenn Sie selbst eine Unterhaltsberechnung vornehmen lassen. Bei einer Unterhaltsberechnung geht es aus Ihrer Sicht vornehmlich darum, alle Verbindlichkeiten zu berücksichtigen, die Sie aus Ihrem Einkommen bedienen müssen. Wenn Sie nicht genau wissen, welche Verbindlichkeiten für die Unterhaltsberechnung relevant sind und auch das Jugendamt diese Verbindlichkeiten nicht im Detail kennt, wird das Jugendamt den Unterhalt zwangsläufig im Ergebnis falsch und zu Ihren Ungunsten berechnen.

Berechnung überprüfen lassen und geringeren Betrag anerkennen

Wenn Sie nicht mit der Entscheidung des Jugendamtes einverstanden sind, können Sie dagegen Widerspruch einlegen. Dieser Widerspruch muss nicht in einer speziellen Form erfolgen, aber es ist ratsam, Ihre Gründe dafür darzulegen. Falls Sie sich dazu entscheiden, persönlich beim Jugendamt zu erscheinen, sollten Sie darauf vorbereitet sein, dass der zuständige Sachbearbeiter möglicherweise besser im Thema ist und Ihre Argumente nicht berücksichtigt werden. Daher ist es sinnvoll, Ihren Widerspruch schriftlich zu verfassen oder, noch besser, von einem Rechtsanwalt vorbringen zu lassen.

Ergibt die Überprüfung, dass Sie weniger Unterhalt schulden, als das Jugendamt berechnet hat, ist anzuraten, diesen niedrigeren Unterhalt titulieren zu lassen. Sie reduzieren damit das Risiko, dass das Jugendamt den Unterhalt gerichtlich geltend macht. Vor allem kann eine umfangreiche außergerichtliche Korrespondenz dazu führen, dass es dem Jugendamt als Vertreter des Kindes irgendwann reicht und der gesamte Unterhalt samt der entstehenden Verfahrenskosten gerichtlich geltend gemacht wird. Hinzu kommt, dass das Jugendamt sich damit oft zufrieden gibt, weil es den Aufwand und das Verfahrensrisiko einer vielleicht nur geringfügigen Erhöhung scheut.

Fazit: Titel unterschreiben, aber erst nach Überprüfung

Eine Alternative zur Anerkennung eines vorgelegten Unterhaltstitels besteht insoweit, dass Sie dessen Höhe noch einmal neutral überprüfen lassen. Unterschreiben werden Sie ihn müssen, allerdings nicht sofort. Haben Sie Fragen zum Vorgehen und/oder benötigen Sie Hilfe für den Widerspruch, wenden Sie sich per E-Mail, Telefon oder das untenstehende Kontaktformular vertrauensvoll an unsere Kanzlei. Wir arbeiten unter anderem auch auf der Basis von Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe.

Foto(s): iurFRIEND

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