Altersvorsorge beim Ehegattenunterhalt

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Bei einer Trennung steht ganz schnell die Frage im Raum, wer für wen Unterhalt zahlen muss und ob überhaupt ein Anspruch besteht. Der Trennungsunterhalt ist einigen vielleicht bekannt; wenn Kinder vorhanden sind, hat man vielleicht auch etwas vom Betreuungsunterhalt gehört.

Dass über diese Ansprüche hinaus jedoch auch noch Unterhalt gefordert werden kann, damit der wirtschaftlich schwächere Ehegatte selber für sein Alter vorsorgen kann, ist vielen nicht bekannt. 

Der sog. Altersvorsorgeunterhalt ist jedoch von immer größerer Bedeutung in einer Zeit, in der das Rentenniveau sinkt und der Kinder betreuende Elternteil trotz (Teilzeit-) Berufstätigkeit eine angemessene Altersvorsorge nicht mehr aufbauen kann. 

Was ist Altersvorsorgeunterhalt?

Altersvorsorgeunterhalt bezeichnet einen Beitrag, den der schlechter verdienende Ehegatte verwendet, um eine eigene private Altersvorsorge aufzubauen. 

Damit ergänzt er das Institut des Versorgungsausgleichs, das den Ausgleich der zu erwartenden Rente aufgrund gesetzlicher oder privater Altersvorsorgeverträge betrifft.

Wie bekommt man Altersvorsorgeunterhalt?

Altersvorsorgeunterhalt kann nicht alleine geltend gemacht werden, sondern immer nur zusammen mit einem Anspruch auf Trennungsunterhalt oder / und einem Anspruch auf nachehelichen Unterhalt. Wie der Trennungs- und nacheheliche Unterhaltsanspruch ist er konkret zu beziffern. Zu unterscheiden ist zwischen der Zeit ab Zustellung des Scheidungsantrags bis zur Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses und die Zeit nach rechtskräftiger Scheidung.

Nimmt der/die von Ihnen beauftragte Anwalt / Anwältin den Ex-Partner nicht nur auf Trennungsunterhalt, sondern auch auf Altersvorsorgeunterhalt in Anspruch, ist dieser zu zahlen ab Zustellung des Scheidungsantrags bis zur Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses. 

Häufig soll nicht nur Trennungsunterhalt gezahlt werden bis zum Abschluss des Scheidungsverfahrens, sondern darüber hinaus auch sog. nachehelicher Unterhalt. Auch hier ist mit der Aufforderung zur Zahlung des nachehelichen Unterhalts der konkret bezifferte Altersvorsorgeunterhalt geltend zu machen. Wie der nacheheliche Unterhalt ist der Altersvorsorgeunterhalt dann auch für die Zeit nach rechtskräftiger Scheidung zu zahlen, und zwar für die Dauer, für die nachehelicher Unterhalt zu zahlen ist.

Wann ist der Altersvorsorgeunterhalt ausgeschlossen?

Der in Anspruch genommene Ehegatte muss nur dann Altersvorsorgeunterhalt zahlen, wenn er noch leistungsfähig ist, nachdem der Trennungs- bzw. der nacheheliche Unterhalt von ihm gezahlt wurde. Die Grenze bildet der sogenannte Selbstbehalt, der nach der Düsseldorfer Tabelle 2018 derzeit bei € 1.200,00 liegt.

Darüber hinaus scheidet ein Anspruch aus, wenn der Berechtigte bereits eine gleichwertige Altersvorsorge hat.

Steht der Unterhalt zu meiner freien Verfügung?

Nein. Zahlungen aufgrund eines Altersvorsorgeanspruchs müssen zweckgebunden verwendet werden, zum Beispiel durch Abschluss einer Lebensversicherung, privaten Rentenversicherung etc. Alternativ kann der Unterhalt auch zusätzlich in bestehende Vorsorgeverträge gezahlt werden oder in die gesetzliche Rentenversicherung. Derjenige, der zahlt, hat einen Auskunftsanspruch gegen den bedürftigen (Ex-) Ehegatten. Erteilt dieser die Auskunft nicht oder verwendet das Geld nicht zweckgebunden, kann die Zahlung von Altersvorsorgeunterhalt eingestellt werden.

Was kann ich für Sie tun?

Wenn Sie einen Anspruch auf Trennungsunterhalt gegen den höherverdienenden Ehegatten geltend machen wollen, sollten Sie die Möglichkeit der Geltendmachung von Altersvorsorgeunterhalt prüfen lassen.

Wurde Ihnen bereits nachehelicher Unterhalts zugesprochen, sollten Sie die Möglichkeit einer Abänderung dieses Beschlusses durch die nachträgliche Geltendmachung von Altersvorsorgeunterhalt in Erwägung ziehen.

Bei Fragen hierzu stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Bitte nehmen Sie Kontakt zu mir auf.


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