Amazon: Pauschale „Abfindung“ bei Eigenkündigung

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Amazon hat ein Abfindungsprogramm für ihre Arbeitnehmer in der Bundesrepublik gestartet, demzufolge jeder selbst kündigende Arbeitnehmer je nach Betriebszugehörigkeit pauschal mindestens 5000 € erhalten könne. Das berichtet die IT-News-Website Golem.de am 25.05.2018 und beruft sich dabei auf einen Amazon-internes Mitarbeiter-Newsletter. Was ist Arbeitnehmern aus Anwaltssicht zu raten, die eine Eigenkündigung bei Amazon in Betracht ziehen?

Amazon nennt ihr Angebot dem Medienbericht zufolge „The Offer“ oder ein „Angebot“, welches unzufriedenen Arbeitnehmern einen Anreiz bietet, zügig und einfach das Unternehmen zu verlassen. Das Wort „Abfindung“ wird in dem Bericht nicht erwähnt. Amazon will es scheinbar mit diesem Angebot gar nicht dazu kommen lassen, dass eine Kündigungssituation entsteht, in der ein Abfindungsangebot Arbeitnehmer von einer Kündigungsschutzklage abbringen soll.

Für manche Arbeitnehmer könnte „The Offer“ interessant sein, auch weil Amazon dem Bericht zufolge weitere Gelder für eine Weiterqualifizierung hinzufügen kann. Allerdings: Ein langjähriger Amazon-Mitarbeiter, der sich aus dem Job gedrängt fühlt, sollte es sich lieber zweimal überlegen, bevor er eine solche Abfindungspausche annimmt. Es ist vorstellbar, dass Amazon mit „The Offer“ Mitarbeiter preiswert loswird, denen das Unternehmen im Rahmen eines späteren Kündigungsschutzprozesses sehr viel mehr als Abfindung zahlen würde.

Sprechen Sie mit einem Arbeitsrechtler über das Amazon-Angebot! Wenn bei Ihnen eine Kündigung in der Luft liegt und Sie unschlüssig sind, ob Sie „The Offer“ annehmen sollten, können Sie mit mir gern über Ihre Situation in einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung am Telefon sprechen. Gern bespreche ich mit Ihnen, welche Strategie Ihnen aus meiner Sicht am meisten bringt. Auf Ihren Anruf und auf das Gespräch mit Ihnen freue ich mich!

Wo finden Sie weitere Informationen zum Thema Kündigung und Aufhebungsvertrag: Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigungsschutzklage: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de. Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigung, Aufhebungsvertrag und sonstige Beendigung des Arbeitsverhältnisses: www.kuendigungen-anwalt.de.

Was wir für Sie tun können: Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber deutschlandweit im Zusammenhang mit dem Abschluss von arbeitsrechtlichen Aufhebungsverträgen, Abwicklungsverträgen und dem Ausspruch von Kündigungen.

Besprechen Sie Ihren Fall zunächst mit dem Fachanwalt für Arbeitsrecht: Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an und besprechen Sie zunächst telefonisch, kostenlos und unverbindlich die Erfolgsaussichten eines Vorgehens im Zusammenhang mit der Kündigung oder dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages. Wie hoch sind Ihre Chancen? Wie hoch sind Ihre Risiken? Und welche Fristen gibt es zu beachten.

27.05.2018

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