Amtsgericht Hannover: Durchsetzung eines Rückzahlungsanspruchs gegenüber dem Schlüsseldienst H&A
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Das Amtsgericht Hannover hat durch das Urteil vom 19.12.2018 (Az. 554 C 9358/18) zu Gunsten der durch unsere Kanzlei vertretenen Klägerin entschieden.
Die Klägerin hatte sich aus ihrer Wohnung ausgesperrt und über das Internet die Firma Schlüsseldienst H&A aus Essen damit beauftragt, die Wohnungstür zu öffnen. Bei der Türöffnung wurde die Wohnungstür beschädigt. Dabei ist ein Schaden i. H. v. 174,30 € entstanden.
Der Klägerin wurde für diese Tätigkeit zudem ein – überhöhtes – Entgelt von 515,50 € abgerechnet.
Zunächst wurde durch unsere Kanzlei außergerichtlich versucht, sowohl eine Rückzahlung i. H. v. 291,85 € als auch einen Schadensersatzbetrag i. H. v. 174,30 € aufgrund der Beschädigung der Tür durchzusetzen.
Der Rechnungsbetrag i. H. v. 515,50 € war von der Mandantin zunächst ausgeglichen worden.
Wie das Amtsgericht Hannover zutreffend ausurteilte, handelte sich um ein sittenwidrig hohes Entgelt, da allenfalls ein Betrag i. H. v. 223,30 €, wie seitens der Klägerin über unsere Kanzlei berechnet, angemessen gewesen wäre. Auch das unfachmännische Vorgehen des Schlüsseldienstes blieb von diesem unbestritten, so dass auch der Schadensbetrag i. H. v. 174,30 € zu Gunsten der Klägerin ausgeurteilt worden ist.
Wir freuen uns, dass wir für unsere Mandantin einen entsprechenden Zahlungsanspruch durchsetzen konnten.
Sind Sie ebenfalls Opfer einer sittenwidrigen und wucherähnlich überhöhten Rechnung eines Schlüsseldienstes geworden? Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite und vertreten Ihre Interessen.
-Schwede-
Rechtsanwalt
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