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Amtsgericht München verhängt Bewährungsstrafen wegen schweren Diebstahls

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Mit einem Urteil vom 21.09.2016, Aktenzeichen 1012 Ls 454 Js 183319/16 jug, hat das Amtsgericht München (Jugendschöffengericht) drei Angeklagte im Alter von 20, 54 und 52 Jahren wegen 16 Fällen des Diebstahls in einem besonders schweren Fall in Mittäterschaft zu Freiheitsstrafen zu jeweils 1 Jahr und 9 Monaten auf Bewährung verurteilt.

Im vorliegenden Fall fuhren die drei Cousins am 08.07.2016 von Ungarn nach Unterschleißheim, wo einer der drei eine Arbeitsstelle als Maurer hatte. Sie wollten gebrauchte Fahrräder ankaufen um sie zu Hause weiterzuverkaufen. In Unterschleißheim angekommen entschieden die Angeklagten spontan Fahrräder zu entwenden, um sie nach Ungarn zu verbringen und dort zu verkaufen. Sie entwendeten dabei 16 Fahrräder in einem Gesamtwert von 5.700 Euro. Ihre Taten begangen die Angeklagten arbeitsteilig. Einer fungierte als Aufpasser, einer hielt die Fahrradschlösser fest um den Dritten das Aufschneiden mit einem Bolzenschneider zu ermöglichen. Mit dem Verkaufserlös wollten sie ihren Lebensunterhalt aufbessern.

Die von einer Anwohnerin gerufene Polizei konnte zwei der Angeklagten noch in der Tatnacht festnehmen. Der weitere Angeklagte wurde wenig später ebenfalls verhaftet. Zwei der Angeklagten verbrachten zweieinhalb Monate in Untersuchungshaft. Der Dritte wurde bereits nach 20 Tagen entlassen.

Im Rahmen der Strafzumessung bewertete das Gericht zu Gunsten der Angeklagten, dass sich alle drei schon eine Zeit in Untersuchungshaft befanden. Außerdem sei zu berücksichtigen, dass sie nicht besonders professionell vorgegangen sind. Außerdem zeigten sie sich bereits im Ermittlungsverfahren kooperativ und geständig.

Das Gericht konnte außerdem die Strafe zu Bewährung aussetzen, da hierfür keine generalpräventive Erwägung entgegenstanden. Auch das Verhalten und die Person der Angeklagten stünden einer Aussetzung der Freiheitsstrafe nicht entgegen, so das Gericht.

Das Urteil ist rechtskräftig.


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